BAuA-Bericht zum Bau sicherer Maschinen: Risiken richtig beurteilen

Die Unternehmen betrauen zumeist die Konstrukteure mit dieser Aufgabe. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ gibt konkrete Hilfestellungen. Dabei beleuchtet er nicht nur verschiedene Verfahren, die Konstrukteure anwenden können, sondern gibt auch Empfehlungen für die Einbindung der Risikobeurteilung in den Konstruktionsprozess.

Der Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau“ unterstützt Konstrukteure zum einen dadurch, dass er den Ablauf der Risikobeurteilung und –minderung erläutert. Die BAuA-Experten geben Hinweise auf Verfahren, die sich bei der Analyse der Gefährdungen sowie bei der Risikoeinschätzung und Risikobewertung anwenden lassen. Der Bericht stellt Möglichkeiten vor, mit denen sich das akzeptable Grenzrisiko ermitteln lässt, beispielsweise durch Vergleich mit Normen oder mit Risikokennzahlen. Zudem stellt der Bericht die Schritte der Risikominderung unter Berücksichtigung verschiedener Benutzergruppen vor.

Im Bericht sind die Phasen der Risikobeurteilung und Risikominderung den einzelnen Phasen des Konstruktionsprozesses gegenübergestellt. Hier zeigen die BAuA-Experten Anknüpfungspunkte auf und geben Hinweise, wie sich die Risikobeurteilung effizient in den Konstruktionsprozess integrieren lässt. Der umfangreiche Anhang zum Forschungsbericht enthält eine Reihe von Verfahren für die Risikoeinschätzung. Er erläutert deren Anwendungsbereiche und ausführlich deren Ablauf. Somit gibt er Konstrukteuren Anregungen, ein geeignetes Verfahren auszuwählen.

Risikobeurteilung im Maschinenbau; Thomas Mössner; 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 96 Seiten. ISBN: 978-3-88261-145-8. Der Bericht steht als PDF unter http://www.baua.de/publikationen auf der BAuA-Homepage.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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Jörg Feldmann idw

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