Virtuelle Rathäuser: Leitfaden zum rechtskonformen E-Government erschienen

Leitfaden zum rechtskonformen E-Government erschienen

Antworten auf Kernfragen, die beim „Bau“ eines virtuellen Rathauses zu beachten sind

Im Rahmen der Begleitforschung des MEDIA@Komm-Projekts ist soeben ein „Leitfaden zum rechtskonformen E-Government“ erschienen, der Fragen rund um den „Bau“ des virtuellen Rathauses beantwortet. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) geförderte MEDIA@Komm-Projekt, bei dem das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) einer der Projektpartner ist, begleitete und evaluierte in den letzten drei Jahren die Einführung des E-Government in den aus einem bundesweiten Wettbewerb als Preisträger hervorgegangenen Modellregionen Bremen, Esslingen und Nürnberg. Der neue Leitfaden wurde von einem der Projektpartner, dem Hans-Bredow-Institut, erarbeitet. Der Band ist kostenlos über die Öffentlichkeitsarbeit des BMWA zu beziehen. Zudem steht er zum Download auf den Webseiten des BMWA (www.bmwa.bund.de) sowie des Projekts MEDIA@Komm (www.mediakomm.net) bereit.

Der neue Leitfaden behandelt anwendungsorientiert juristische Fragen des kommunalen E-Government. Zielgruppe sind hierbei die für E-Government Verantwortlichen in der öffentlichen Verwaltung. Beschrieben werden alle allgemeinen Fragen der Internetauftritte der Verwaltung – von der Domainsicherung bis zu den rechtlichen Anforderungen bei Informations- Kommunikations- und Transaktionsangeboten. Dabei werden die Vorgaben von Teledienstgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Mediendienstestaatsvertrag und Behindertengleichstellungsrecht ebenso dargestellt wie die neuen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Ferner werden auch ungeschriebene Regeln, etwa der elektronischen Aktenführung, sowie die relevanten Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung behandelt. Aus der kommunalen Orientierung des Ratgebers folgen zusätzliche Themenkomplexe hinsichtlich der spezifischen landesrechtlichen Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung und die zulässigen Organisationsformen eines kommunalen Portals.

Der Leitfaden zeigt, dass die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen weitgehend abgeschlossen ist und gibt Verantwortlichen und Anwendern des Electronic Government eine rechtliche Orientierung.

Im Aufbau folgt der Leitfaden dem Entscheidungsprozess von Kommunen. Die Rechtsfragen werden daher weitgehend nicht nach rechtssystematischen Kriterien, sondern nach Entscheidungsstadien des typischen Entwicklungspfades aufbereitet. Der Leitfaden bietet damit sowohl eine kontinuierliche Begleitung während des Aufbaus eines virtuellen Rathauses als auch eine punktuelle Orientierung bei einzelnen Ausbaustufen oder Fragekomplexen.

Weitere Informationen:
Dr. Martin Eifert
Hans-Bredow-Institut
Media@Komm-Projekt
Telefon: (040) 45 02 17-81
Telefax: (040) 45 02 17-99
E-Mail: m.eifert@hans-bredow-institut.de

Difu-Pressestelle
Sybille Wenke-Thiem
Telefon: O3O/39OO1-2O9/-2O8
Telefax: O3O/39OO1-13O
E-Mail: wenke-thiem@difu.de
http://www.difu.de
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