DFG legt MAK- und BAT-Werte-Liste 2003 vor

Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die MAK- und BAT-Werte-Liste 2003 vorgelegt und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit übergeben.

Sie enthält Vorschläge für MAK-Werte, das heißt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz, die nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei langfristiger, täglich achtstündiger Exposition die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt. Außerdem werden die Arbeitsstoffe entsprechend ihrer krebserzeugenden, keimzellmutagenen, fortpflanzungsgefährdenden, sensibilisierenden oder hautresorptiven Wirkung klassifiziert. Insgesamt ergaben sich gegenüber dem Vorjahresstand 61 Änderungen und Neuaufnahmen.

Besonders hervorzuheben sind in diesem Jahr die neuen Kriterien für die Bewertung von Kontaktallergenen und inhalativ wirksamen Allergenen. Diese neuen Kriterien orientieren sich an den unterschiedlichen Informationsquellen, für die eine abgestufte Bewertung ihres Evidenzgrades durchgeführt wurde. Damit wurde eine wesentliche Verbesserung bezüglich der Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit der Bewertung von Allergenen erreicht. Die Kriterien haben den Charakter von Leitlinien, an denen sich die Bewertung der Datenlage in nachvollziehbarer Weise orientieren soll, von deren strikter Anwendung in besonderen Fällen aber abgewichen werden kann.

Außerdem liegt der Abschnitt über Aerosole in einer überarbeiteten Fassung vor; er wurde an die moderne Terminologie auf diesem Gebiet angepasst.

Beryllium und seine anorganischen Verbindungen sind auf der Basis von epidemiologischen Daten als krebserzeugend für den Menschen bewertet und damit in die Kanzerogenitätskategorie 1 eingruppiert. Das Mykotoxin Ochratoxin A hat sich als krebserzeugend im Tierversuch erwiesen und ist der Kanzerogenitätskategorie 2 zugeordnet.

Das Reizgas Stickstoffdioxid, der „bekannte“ Umweltluftschadstoff, wurde als krebsverdächtiger Arbeitsstoff der Kanzerogenitätskategorie 3B zugeordnet und der bisherige MAK-Wert wegen der genotoxischen Wirksamkeit ausgesetzt. Für den Arbeitsschutz rät die Kommission zur Festlegung eines sehr viel niedrigeren Grenzwertes als dem bislang gültigen von 5 ppm.

Im Zuge der Überprüfung der krebsverdächtigen Stoffe der Kategorie 3 durch die Etablierung der neuen Kategorien 4 und 5 wurde das Lösemittel Tetrahydrofuran in die Kategorie 4 umgestuft, der bisherige MAK-Wert von 150 mg/m³ bleibt. Rhodium beziehungsweise anorganische Rhodiumverbindungen und Bromchlormethan – eine Verbindung mit ähnlicher chemischer Struktur wie das kürzlich neu bewertete Dichlormethan – wurden als krebsverdächtig in die Kategorie 3B eingestuft. Mit einer mutagenen Wirkung auf die Keimzellen beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht muss sowohl für 4-Chlor-o-toluidin als auch für Ethylenimin bzw. Ochratoxin A und Epichlorhydrin gerechnet werden.

Der BAT-Wert von Blei für Frauen im gebärfähigen Alter wurde auf 100 µg Blei/l Blut abgesenkt. Dieser relativ niedrige Wert orientiert sich an der Hintergrundbelastung der Allgemeinbevölkerung.

Für fünf Stoffe ändern sich die MAK-Werte beziehungsweise werden neu vorgeschlagen, in zwei Fällen (Dimethoxymethan, Tetrahydrofuran) konnte der Wert nach eingehender Prüfung bestätigt werden. Für sieben Stoffe (Alkylethercarbonsäuren, Dicyandiamid, Diphenylkresylphosphat, Nikotin, Propionsäure, Tellur und seine anorganischen Verbindungen, Triazintriyltriiminotrihexansäure) konnten aufgrund fehlender Daten keine MAK-Werte festgelegt werden. Die Reevaluierung älterer MAK-Werte wurde intensiv weiter bearbeitet, auch in enger Zusammenarbeit mit der europäischen (SCOEL) und der US-amerikanischen (TLV) Kommission. Für fünf Stoffe (Bromchlormethan, Stickstoffdioxid, Nikotin, Propionsäure, Tellur und seine Verbindungen) wurde im Rahmen dieser Überprüfung entschieden, den MAK-Wert wegen des Verdachts auf eine krebserzeugende Wirksamkeit oder wegen der aus heutiger Sicht unzureichenden Datenlage für eine gesundheitliche Beurteilung zu streichen.

Sieben Arbeitsstoffe wurden darüber hinaus auf besondere Gefährdung in der Schwangerschaft hin überprüft. Der Methyl- und der Butylester der Chlorameisensäure sowie Cyclohexylamin und das Pestizid Cyfluthrin kommen in die Gruppe C, in der diejenigen Stoffe zusammengefasst sind, bei denen bei Einhaltung des MAK-Wertes kein Risiko der Fruchtschädigung zu befürchten ist. Dimethoxymethan dagegen kommt in Schwangerschaftsgruppe D; ein Risiko der Fruchtschädigung ist bei Einhaltung des MAK-Wertes derzeit eher unwahrscheinlich, kann aber nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden. Für Oxalsäuredinitril konnte mangels Daten keine Zuordnung zu einer der Gruppen A – D vorgenommen werden, und es muss in der Liste IIc aufgeführt werden.

Bei den krebserzeugenden Arbeitsstoffen gibt es zwölf Überprüfungen beziehungsweise Neuerungen. In die Kategorie 1, das heißt erwiesenermaßen krebserzeugend für den Menschen, wurde Beryllium neu eingestuft. In die Kategorie 2, das heißt als krebserzeugend für den Menschen anzusehen, wurde in diesem Jahr Ochratoxin A eingestuft. Der Verdachtskategorie 3B wurden Bromchlormethan, Rhodium und seine anorganischen Verbindungen sowie Stickstoffdioxid und der Formaldehydabspalter N,N’,N’’-Triethylhexahydro-1,3,5-triazin neu zugeordnet. Tetrahydrofuran wurde in die Kategorie 4 umgestuft, mit einem MAK-Wert von 150 mg/m³. Für die Kategorie 5 konnten auch in diesem Jahr keine geeigneten Kandidaten gefunden werden.

Auf ihre atemwegssensibilisierenden und hautsensibilisierenden Eigenschaften wurden in diesem Jahr 14 Arbeitsstoffe überprüft. Neue Markierungen erhielten 14 Chemikalien, darunter die als Duftstoffe verwendeten Verbindungen Zimtaldehyd, Zimtalkohol, Eugenol und Isoeugenol.

14 Stoffe, darunter die krebserzeugenden Verbindungen Auramin, lösliche Cadmiumverbindungen, Epichlorhydrin oder Ethylcarbamat, erhielten neu den Warnhinweis „H“, das bedeutet, dass die Resorption durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Toxizität am Arbeitsplatz beitragen kann. Für fünf weitere Arbeitsstoffe wurde dieser Warnhinweis überprüft und bestätigt, beispielsweise für Nikotin und Tetrahydrofuran.

Im Teil „BAT-Werte, BLW und EKA“ gibt es fünf Neuaufnahmen beziehungsweise Änderungen. Neben der Absenkung des BAT-Werts für Blei für Frauen unter 45 Jahren wurde der BAT-Wert für Tetrachlormethan auf 3,5 µg/l Blut herabgesetzt. Für 1,4-Dichlorbenzol, Ethylbenzol und Phenol entfallen die BAT-Werte wegen der (möglicherweise) kanzerogenen Eigenschaften dieser Stoffe. Für Phenol sowie Kresole werden so genannte Biologische Leitwerte (BLW) vorgeschlagen.

Für jede der Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2003 wurden von der Senatskommission ausführliche wissenschaftliche Begründungen erarbeitet. Sie werden beim Verlag WILEY-VCH, Weinheim, veröffentlicht, seit 2002 auch online. Wie in jedem Jahr wird außerdem in den so genannten „Gelben Seiten“ der MAK- und BAT-Werte-Liste die Überprüfung beziehungsweise Neuaufnahme von MAK-Werten oder Einstufungen für zahlreiche Stoffe angekündigt.

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Dr. Eva-Maria Streier idw

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