DIMDI erteilt Herstellererklärung für die qualifizierte elektronische Signatur mit DeSign

Die Rechtssicherheit für den elektronischen Geschäftsverkehr wird durch die Verwendung sogenannter qualifizierter elektronischer Signaturen erreicht, die der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt sind. Das deutsche Signaturgesetz und die zugehörige Signaturverordnung stellen hohe Anforderungen an die Sicherheit der Software, mit der solche Signaturen erzeugt werden.

Mit Veröffentlichung der Herstellererklärung des DIMDI bestätigt die Bundesnetzagentur die Erfüllung der Bestimmungen für die DIMDI-Software „DeSign Version 1.0.1“ gemäß Signaturgesetz (vgl. Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 16/2009 vom 26.08.2009, Mitteilung Nr. 453/2009, Seite 3226).

Mit der Herstellererklärung dokumentiert das DIMDI, dass diese Software den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird. Belegt wird die Herstellererklärung durch eine umfangreiche Dokumentation über die Sicherheitsfunktionen der Software und eine ausführliche Testdokumentation. Zum Lieferumfang des DIMDI gehört die Software für den Signatur-Client DeSign, das zugehörige Handbuch und ein kostenloses Prüftool zur Verifikation von Integrität und Authentizität des DIMDI-Signatur-Clients. DeSign sichert die zuverlässige Anzeige von zu signierenden Daten und erzeugt eine qualifizierte elektronische Signatur. Verschiedene Schnittstellen bieten den sicheren Datenzugriff für den Nutzer, den Chipkartenleser und zum Betriebsystem.

Das DIMDI wird mit DeSign zukünftig den rechtssicheren elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Behörden und Industrie unterstützen. Mithilfe der elektronischen Signatur gemäß Herstellererklärung werden beispielsweise Verfahren im Rahmen von PharmNet.Bund, dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, erfolgen. Die erste Anwendung mit der Möglichkeit zur elektronischen Signatur werden hier die Elektronischen Änderungsanzeigen im Rahmen des elektronischen Antragsverfahrens für die Zulassung von Arzneimitteln in Deutschland sein.

Auch für den Abschluss eines Nutzungsvertrags zur Datenbankrecherche beim DIMDI kommt die elektronische Signatur infrage sowie für das Informationssystem Medizinprodukte, mit dem bereits die Anzeigeverfahren für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika über die Online-Plattform des DIMDI abgewickelt werden.

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