VoIP + Signatur = Fälschungssicherheit

Das deutsche Patentamt hat der Fraunhofer-Gesellschaft ein Patent für ein neuartiges Verfahren erteilt, mit dem sich digital aufgezeichnete Tondokumente bei der Aufnahme so schützen lassen, dass keine unbemerkte Manipulation der Daten erfolgen kann.

„Wir haben einen Weg gefunden, die elektronische Signatur auf digitale Sprachaufnahmen anzuwenden, wie sie etwa bei der VoIP-Telefonie zum Einsatz kommen“, erklärt Miterfinder Dr. Andreas Schmidt vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie. Die Patentschrift zu „Verfahren und Vorrichtung zur Sicherung der Integrität und / oder Nichtabstreitbarkeit von paket-basierter, zeitkritischer Kommunkation“ findet sich im Internet auf der Seite www.sit.fraunhofer.de/PATENT und ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Kennung DE 10 2006 025 369 B4 einsehbar

Im Operationssaal, in der Flugsicherung oder bei geschäftlichen Telefonaten sollen Tonaufnahmen dokumentieren, was wirklich geschehen ist. Im Zeitalter digitaler Medien lassen sich solche Aufnahmen zwar effizienter speichern, aber auch leichter fälschen. Mit Hilfe des patentierten Verfahrens lassen sich digitale Aufnahmen signieren und dadurch fälschungssicher speichern. „Um die Praxistauglichkeit des neuen Verfahrens zu demonstrieren, haben wir eine Software entwickelt, die VoIP-Telefonate signiert und beweissicher dokumentiert“, erläutert Nicolai Kuntze vom Fraunhofer SIT, „das Verfahren lässt sich problemlos auf weitere Anwendungsbereiche übertragen.“

Digitale Tonaufnahmen bestehen aus einzelnen Datenpaketen, die nacheinander gespeichert werden. Beim patentierten Verfahren werden die Daten in einzelne Sequenzen unterteilt und signiert. Dabei werden auch Informationen über Vorgänger- und Nachfolger-Sequenzen gesichert, wodurch die Reihenfolge der signierten Pakete nicht mehr unbemerkt geändert werden kann. Verändert jemand etwas an der Aufzeichnung, kann festgestellt werden, welche Stelle manipuliert wurde, denn dort bricht eine der kryptografischen Signaturen.

Das Verfahren kann beliebige Schlüssel und Schlüssellängen nutzen und verträgt sich mit den in der VoIP-Telefonie weit verbreiteten Standards SIP, SDP und RTP. Dadurch gibt es in bestehenden VoIP-Systemen keine Qualitätseinbußen. Die Erfindung ermöglicht im Prinzip mündliche Verträge zwischen zuvor unbekannten Partnern und ohne Zeugen in rechtlich bindender Form. Gerade in sensiblen Bereichen wie Behörden, Call-Centern und Banken können Unternehmen mit entsprechender Software in Zukunft eine neue Vertrauensbasis schaffen.

Media Contact

Oliver Küch idw

Weitere Informationen:

http://www.sit.fraunhofer.de/

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