Wenn das Erbe auf dem Server liegt

Wenn die Daten nicht mehr auf Papier, sondern digital vorliegen, kommt es für die Erben zu zahlreichen Fragen, um die sich auch das Kolloquium „Digitaler Nachlass“ dreht. Foto: Jan-Peter Kasper/FSU

Erbstreitigkeiten können eine sehr unappetitliche Sache sein. Doch während es „klassisch“ nur ums liebe Geld oder das Häuschen im Grünen ging, kommt seit einiger Zeit der sogenannte digitale Nachlass hinzu.

Dieser neuartige Nachlass und die rechtlichen Aspekte stehen im Mittelpunkt des Kolloquiums „Digitaler Nachlass“ des Instituts für Notarrecht an der Universität Jena am 29. Januar im Luthersaal des Augustinerklosters in Erfurt. Gastgeber sind der Direktor des Instituts für Notarrecht Prof. Dr. Walter Bayer sowie der Thüringer Notarverein.

„Der digitale Nachlass kann sehr vielgestaltig sein, vom digitalen Fotoalbum bis zum E-Mail-Archiv“, sagt Prof. Dr. Christian Alexander von der Universität Jena. Der Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Medienrecht verweist darauf, dass es nicht nur um private Daten geht, wenn über die digitalen Hinterlassenschaften eines Menschen nachgedacht werde.

„Manche Unternehmer machen ihre Buchhaltung inzwischen nur noch digital, da stellt sich im Todesfall ganz dringlich die Frage nach den Zugriffsrechten“, sagt Alexander. Die Frage, wer nach dem Tod eines Menschen auf dessen diverse Accounts zugreifen kann, sollte zudem bei sozialen Netzwerken geklärt werden. Einige Anbieter bieten bereits Regelungen an, so Prof. Alexander. Wünschenswert sei es, die entsprechenden Vorstellungen rechtzeitig zu klären, zum Beispiel in einer Vollmacht ähnlich einer Patientenverfügung.

„Vieles lässt sich zu Lebzeiten mit einer Erbschaftsregelung klären“, sagt Christian Alexander. Ob es noch Lücken in den bestehenden Gesetzen gibt, werde sich zeigen. Bislang gebe es kaum richterliche Entscheidungen dazu.

Digitaler Nachlass als Rechtsproblem?

Beim Kolloquium „Digitaler Nachlass“ hält Prof. Alexander am Freitag (29. Januar) um 15.45 Uhr den Vortrag „Digitaler Nachlass als Rechtsproblem? Überlegungen aus persönlichkeitsrechtlicher, datenschutzrechtlicher und vertragsrechtlicher Sicht“. Danach gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Um 16.45 Uhr wird der Notar Dr. Stefan Gloser aus Naila sprechen. Gloser hat seinen Vortrag überschrieben mit „Der 'digitale Nachlass' in der notariellen Praxis“. Er wird Prof. Alexanders Vortrag aus Sicht des Praktikers ergänzen.

Im Anschluss an die Vorträge und Diskussionen laden das Institut für Notarrecht und der Thüringer Notarverein zu ihrem Neujahrsempfang ein. Interessierte Gäste sind herzlich willkommen, die Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird bis zum 22. Januar gebeten, per E-Mail an: notarinstitut[at]uni-jena.de oder per Fax 03641 / 942512.

Kontakt:
Prof. Dr. Christian Alexander
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942100
E-Mail: ls-alexander[at]uni-jena.de

Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942510
E-Mail: notarinstitut[at]uni-jena.de

http://www.uni-jena.de

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Stephan Laudien idw - Informationsdienst Wissenschaft

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