Erster Ländervergleich zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Kindergarten

Beim Vergleich der staatlichen Rahmenbedingungen, die die Bundesländer für ihre Kindertagesstätten setzen, schneidet Berlin sehr gut ab. Aber auch in Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein dominieren die Stärken die Schwächen.

Bewertet wurden insgesamt zwölf Kategorien, wie beispielsweise Vorhandensein von Sprachtests, Weiterbildungspflicht für Erzieher, Existenz von Gutscheinmodellen oder Gebührenfreiheit der Kindergärten. Die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) erstellte qualitative Untersuchung erfasst die Reformbestrebungen der Bundesländer nach dem PISA-Schock.

Eine positive Bewertung erhält Berlin unter anderem für Sprachtests, denen Kinder bei der Schulanmeldung unterzogen werden. Diejenigen, die nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, werden bis zum Schulbeginn entsprechend gefördert. Zudem unterstützt die Hauptstadt den Bildungs-Wettbewerb unter den Tagesstätten, indem die Eltern über Gutscheine entscheiden können, an welcher Einrichtung ihr Kind betreut werden soll und wo entsprechend die staatlichen Gelder hin fließen. Ab 2007 möchte Berlin ebenso wie Hessen das letzte Kindergartenjahr für die Eltern beitragsfrei gestalten. In Rheinland-Pfalz und im Saarland ist diese Maßnahme schon umgesetzt.

„Die Studie zeigt eindeutig, dass sich in Punkto Bildungsstandards für die 3- bis 6-Jährigen in Deutschland nach dem PISA-Schock viel getan hat.“, sagt Max Höfer, Geschäftsführer der INSM. „Alle Bundesländer haben inzwischen Bildungspläne für die Vorschule entwickelt. Trotzdem gibt es noch Verbesserungspotentiale, gerade wenn man internationale Vergleichsmaßstäbe ansetzt.“

So liegen alle Bundesländer hinter den Standards des Kinderbetreuungsnetzwerkes der EU zurück, was die Relation von Betreuern zu Kindern betrifft. Zwischen den Bundesländern gibt es Unterschiede bei den Weiterbildungs-Programmen für das Betreuungspersonal. Nicht jedes Bundesland schreibt diese verbindlich vor. Das gleiche gilt für die Bildungspläne der Länder. Einige Länder betrachten diese als bloße Empfehlungen, nicht aber als Vorschriften.

Das Forscherteam des IW hat die gesetzlichen Regelungen und sonstigen Festlegungen aller 16 Bundesländer hinsichtlich der Kategorien Finanzierung, Bildungsangebot, Personal und Einrichtung untersucht. Zu Grunde gelegt sind ein bildungsökonomisches Leitbild beziehungsweise empfohlene Standards. So wird beispielsweise davon ausgegangen, dass der frühkindliche Bereich aus Gründen der besseren Bildungsrendite stärker öffentlich finanziert werden sollte, der universitäre Bereich dagegen stärker privat, als es derzeit der Fall ist.

Weitere Informationen finden Sie unter www.insm.de.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist eine überparteiliche Reformbewegung von Bürgern, Unternehmen und Verbänden für mehr Wettbewerb und Arbeitsplätze in Deutschland.

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Ronald Voigt presseportal

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