BMBF startet Forschungsprämie für gemeinnützige Forschungseinrichtungen

„Wir gehen jetzt einen weiteren wichtigen Schritt, um Wirtschaft und Wissenschaft besser zu vernetzen und für einen schnelleren Technologietransfer in Deutschland zu sorgen“, sagte Thomas Rachel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), am Montag in Berlin zum Start der ForschungsprämieZwei.

Sie wird an gemeinnützige Forschungseinrichtungen gezahlt, die Forschungs- und Entwicklungsaufträge von kleinen und mittleren Unternehmen durchführen. „Die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen sind für den Wissens- und Technologietransfer im deutschen Innovationssystem eine starke Kraft. Das gilt insbesondere in den neuen Bundesländern“, betonte Rachel. „Wir setzten ein deutliches Signal: Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, vor allem mit kleinen und mittleren Unternehmen, lohnt sich für Wissenschaftler.“

Die ForschungsprämieZwei setzt die Idee der im Februar 2007 gestarteten Forschungsprämie fort, die sich an öffentliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen richtet. Jetzt gilt auch für die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen: Für jeden Forschungs- und Entwicklungsauftrag ab dem 1. Januar 2007, den sie für ein Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern durchführen, können sie eine Forschungsprämie beantragen. Die Höhe beträgt 25% des Auftragsvolumens mit einer Untergrenze von 2.500 Euro und einer Obergrenze von 100.000 Euro pro FuE-Auftrag.

Anträge auf eine Prämie können nun auch rechtlich selbständige, gemeinnützige, außerhochschulische Forschungseinrichtungen – wie beispielsweise gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen, An-Institute an Hochschulen oder Landesforschungseinrichtungen – stellen.

Vergleichbar der gestarteten Forschungsprämie für die öffentliche Forschung können die Prämienmittel sehr flexibel zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers eingesetzt werden. Damit kann die Prämie sowohl für Forschung und Entwicklung, Validierung von FuE-Ergebnissen als auch für Strategieentwicklungen im Technologietransfer, Weiterbildungs- oder Kommunikationsvorhaben verwendet werden.

Für die Forschungsprämie und die ForschungsprämieZwei stellt das Bundesforschungsministerium für Anträge bis Ende 2009 insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung. Rachel: „Durch die ForschungsprämieZwei werden die gemeinnützigen Forschungseinrichtungen zusätzliche Kompetenzen im Wissens- und Technologietransfer entwickeln und ihre Kooperationsfähigkeit mit der Wirtschaft weiter ausbauen.“

Weitere Informationen zur ForschungsprämieZwei finden Sie im Internet unter: www.forschungspraemie.de

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