Bundeskabinett beschließt ERP-Wirtschaftsförderung für 2008

Das Bundeskabinett hat heute – erstmals nach Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung – die konkreten Förderansätze in den einzelnen ERP-Programmen für das Jahr 2008 festgelegt. Der neue ERP-Wirtschaftsplan 2008 umfasst wie auch im Jahr 2007 ein Fördervolumen von rd. 4 Mrd. €, mit dem besonders mittelständischen Unternehmen langfristige und zinsgünstige Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos: „Der neue Wirtschaftsplan 2008 stellt auch nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sicher, dass den mittelständischen Betrieben weiterhin staatliches Förderkapital im bisherigen Umfang zur Verfügung steht. Damit wird vermieden, dass es dort zu Finanzierungsengpässen kommt. Neben den Bereichen Gründung und Wachstum spielt dabei auch die Innovationsförderung eine wichtige Rolle. Damit tragen wir insgesamt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes und zur Schaffung bzw. Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.“

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008 folgt erstmals der neuen Systematik, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der ERP Wirtschaftsförderung gilt. Bislang stellte das ERP-Sondervermögen das insgesamt benötigte Kapital für die verbilligten Förderkredite zur Verfügung. Nach dem neuen System stellt nun die KfW am Markt refinanziertes Fremdkapital für die Förderkredite zur Verfügung. Das ERP-Sondervermögens verbilligt dann die auszugebenden Förderkredite mit eigenen Erträgen. Die Kredite werden auch weiterhin über die Hausbanken an die Unternehmen ausgereicht.

Der neue Wirtschaftsplan 2008 ist deshalb mit denen der Vorjahre nicht mehr unmittelbar vergleichbar. Bisher wurden darin die Volumina der jährlichen Förderkredite (rd. 4 Mrd. €) auf der Ausgabenseite des Planes ausgewiesen. Ab 2008 deckt der Wirtschaftsplan im Wesentlichen alle dem laufenden Jahr zuzurechnenden Förderkosten ab (z.B. Zinsverbilligungen und Risiken aus bestimmten Programmen). Das Volumen der ausgereichten Förderkredite und die Verteilung auf die einzelnen Programme werden künftig in den Erläuterungen der Wirtschaftsplangesetze deutlich gemacht.

Rund 1,71 Mrd. € des Fördervolumens sind für Investitionen in den neuen Bundesländern vorgesehen.

Bundesminister Glos: „Dies ist weiterhin eine überproportionale Förderung des Mittelstandes in Ostdeutschland. Wir wollen dort auch weiterhin besondere Akzente setzen. Gründer und Mittelständler in den neuen Ländern genießen in den ERP-Programmen besondere Zinspräferenzen und vorteilhafte Tilgungsmodalitäten.“

In den rund 4 Mrd. € sind ca. 2,1 Mrd. € für Mezzanin-Produkte der Programme „ERP-Kapital für Gründung“, „ERP-Kapital für Wachstum“ und „ERP-Innovationsprogramm“ vorgesehen. Mit der verstärkten Gewährung von eigenkapitalähnlichen Nachrangdarlehen, wird der häufig gegebenen Eigenkapitalschwäche bei Gründern und kleinen und mittleren Unternehmen und den höheren Risiken von innovativen Vorhaben Rechnung getragen.

Bundesminister Glos: „Unsere Politik setzt eindeutige Zeichen für die nachhaltige Belebung und Stützung der wirtschaftlichen Dynamik im Mittelstand. Die dort vorhandenen Innovationspotentiale wollen wir ausschöpfen.“

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Weitere Informationen:

http://erp-wirtschaftsfoerderung.info

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