Ausschreibung für den Promotionspreis 2010

Als Kriterium für die Bewerbung um den Promotionspreis wird eine an einer Berliner oder Brandenburger Universität angenommene Promotionsarbeit vorausgesetzt, die im Jahr 2009 abgeschlossen wurde und „Mit Auszeichnung“ bewertet worden ist.

Vorschlagsberechtigt sind alle Hochschullehrer und die Direktoren von außeruniversitären wissenschaftlichen Institutionen aus Berlin und Brandenburg. Das Preisgeld beträgt 2.500 Euro, die im Rahmen der Jahrestagung der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft im Juli 2010 überreicht werden.

Vorschläge für Preisanwärterinnen und Preisanwärter sind zu richten an die

Berliner Wissenschaftliche Gesellschaft
Postfach 302219
10753 Berlin
oder per Mail mit Anhängen an mail@bwg-berlin.de. Einsendeschluss ist der 25. Mai 2010.

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Frauke Nippel idw

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