Ausschreibung: Fördermittel 2014 des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung NRW

Die thematischen Schwerpunkte sind das Beschwerdeverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie neue soziale Konsumformen wie Prosuming und Sharing.

1. Zuwendungszweck
Im Jahr 2014 vergibt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) bei der Verbraucherzentrale NRW Fördermittel zur Durchführung von Projekten im Bereich der Verbraucherforschung. Die thematischen Schwerpunkte sind das Beschwerdeverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie neue soziale Konsumformen wie Prosuming und Sharing. Die Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
2. Art, Umfang und Rechtsgrundlage
Es können Mittel für Projekte bis zur Höhe einer Mitarbeiterstelle von 0,5 TVL 13 (Berechnungsgrundlage sind die Personalmittelsätze der DFG für das Jahr 2013) und Reisekosten im notwendigen Umfang gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG) vergeben werden (geplanter Förderbeginn: 1. März 2014, Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014).
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Wege einer Anteilsfinanzierung bis zu 90 Prozent gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat des KVF NRW.
Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF). Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Regelungen zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) mit zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW). Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.

3. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Vorhaben zu zwei Themenbereichen:

(a) Beschwerdeverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern
Verbraucherbeschwerden spielen im Customer-Relationship-Management von Unternehmen eine wichtige Rolle, um die Kundenzufriedenheit zu steigern. Weil der überwiegende Teil der wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema aus der Betriebswirtschaftslehre und der Marketingforschung stammt, werden grundlegende Fragen und die Verbraucherperspektive oftmals nicht beachtet. So ist wenig über die Einflussfaktoren auf das tatsächliche Verhalten bekannt: Wann beschwert sich eine Kundin oder ein Kunde und wann nicht? Welche Rolle spielen Bildung, soziale Milieus, psychologische Faktoren oder Informationen? Neigen bestimmte Personengruppen dazu ihr Recht vehement durchzusetzen, während andere Missstände hinnehmen (unvoiced complaints)? Auch die Frage nach dem Beschwerdeverhalten in besonders problematischen oder kritischen Konstellationen (bspw. in der Arzt-Patienten-Beziehung) ist weitgehend unerforscht. Die Mittelgeber möchten daher alle für die Verbraucherforschung relevanten Disziplinen anregen, sich mit dem Problem zu beschäftigen und die Verbraucherperspektive zu berücksichtigen.
(b) Prosumenten und Sharing Economy
Das Sharing (kollaborativer Konsum) und das Crowdsourcing/Prosuming bzw. die Commons-based Peer Production (kollaborative Produktion) sind zwei eng miteinander verschränkte Trends, die in der Wissenschaft und in der Verbraucherpolitik auf Resonanz stoßen. Gemeinsam ist ihnen, dass die Produzenten-Konsumenten-Beziehung neu konfiguriert wird und bisweilen verschwimmt. Die diesen Entwicklungen grundlegenden Gedanken sind kein „Neuland“: Das Genossenschaftswesen, die Vermietung von Gebrauchsgegenständen oder die nachbarschaftliche Tausch- bzw. Schattenwirtschaft werden als Vorläufer des Sharing und Prosuming gesehen. Dennoch werden beide Erscheinungen als neue Formen des Konsums betrachtet, die durch die Möglichkeiten des Web 2.0 eine besondere Dynamik erhalten haben. Die Mittelgeber möchten daher Projekte fördern, die sich mit diesen Konsumformen beschäftigen, es sollen insbesondere ökologische, soziale, politische oder rechtliche Bedingungen und Auswirkungen des Sharing und Prosuming untersucht werden.

Zur Antragsstellung aufgerufen sind Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.). Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte sehr willkommen.

Im Fokus stehen Vorhaben, die
– innovative Beiträge zum Verbraucherverhalten und zur Quantifizierung der genannten Themenkomplexe beitragen,
neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
– Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung entwickeln,
– das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Projektpartner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für evidenzbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen, die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.

4. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW. Der/die Projektleiter/in muss promoviert und Mitglied im Netzwerk Verbraucherforschung NRW sein. Die Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW ist kostenlos, ein entsprechender Antrag kann über die Webseite des KVF NRW gestellt (http://www.verbraucherforschung-nrw.de unter „Netzwerk“) gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
5. Verfahren und Antragsunterlagen
Antragstellungen sind bis zum 2. Januar 2014 (Datum des Poststempels) möglich.
Der Antrag muss in digitaler Form (als PDF-Datei per Datenträger oder E-Mail an verbraucherforschung@vz-nrw.de) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MIWF NRW):
Verbraucherzentrale NRW
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
Dr. Christian Bala
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
1. Formblatt „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ (Download als doc- und odt-Datei auf der Webseite http://www.verbraucherforschung-nrw.de unter „Förderung“) mit rechtsverbindlichen Unterschriften der antragstellenden Institution (Hochschul- bzw. Institutsleitung) und der Projektleitung.
2. Angaben zum/zur Projektleiter/in. Darin muss ein wissenschaftlicher Lebenslauf mit einem Verzeichnis der fünf wichtigsten forschungsrelevanten Publikationen enthalten sein.
3. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
4. Ggf. Angaben zu den am Projekt beteiligten Wissenschaftler/innen und anderen Partnern.

5. Beschreibung des Projekts (Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Ziele und Arbeitsprogramm): Die Beschreibung darf maximal zehn DIN-A4-Seiten umfassen, zusätzlich ist eine Kurzzusammenfassung von einer DIN-A4-Seite beizufügen. In der Projektbeschreibung muss die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln gesondert hervorgehoben werden.

Die eingegangenen Anträge werden durch den Wissenschaftlichen Beirat des KVF NRW begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird über eine Förderung entscheiden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. März 2014. Die Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert.

6. Kontakt und Rückfragen
Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW), Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: +49 211 38 09-350, E-Mail: verbraucherforschung@vz-nrw.de, Internet: http://www.verbraucherforschung-nrw.de, Twitter (@kvf_nrw): http://twitter.com/kvf_nrw.

Weitere Informationen:

http://www.vz-nrw.de/foerdermittel-2014
– Ausschreibungstext auf der Webseite des KVF NRW

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Dr. Christian Bala idw

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