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Rund 40 Millionen Elektrizitätszähler gibt es in Deutschland. Sie müssen in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Die dafür verwendeten Prüfmittel müssen wiederum von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft werden.
Mit der Einführung der neuerdings elektronischen Haushaltszähler müssen viele Prüfstellen Trennstromwandler beschaffen, die bisher zur Kontrolle in die PTB geschickt werden mussten. Nun hat die PTB ein Messverfahren entwickelt, mit dem die Prüfstellen die Trennstromwandler eigenständig kontrollieren können. Vom 18. bis 19. Mai stellen die PTB-Experten das neue Verfahren auf der Messe Zählen - Messen - Prüfen (ZMP) in Nürnberg vor. Außerdem bieten sie eine Zulassungsberatung, basierend auf der aktuellen Rechtslage, für Elektrizitätszählerhersteller und Anwender an.
Elektrizitätszähler müssen in Deutschland in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Dafür sind 114 staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität verantwortlich. Unter Aufsicht der Eichbehörden der einzelnen Bundesländer gewährleisten die Laboratorien der Prüfstellen, die in privater Trägerschaft arbeiten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher der Richtigkeit ihrer Elektrizitätszähler vertrauen können. Die Prüfmittel zur Eichung der Zähler, die in diesen Prüfstellen eingesetzt werden, müssen periodisch in die PTB geschickt werden, damit dort die Genauigkeit nachgeprüft werden kann. Dazu gehören auch die Trennstromwandler.
Trennstromwandler spielen vor allem seit der Einführung elektronischer Haushaltszähler eine große Rolle. Sie stellen eine neuartige Spezial-Baugruppe dar, die von vielen Prüfstellen beschafft werden musste. Das Besondere an diesen Wandlern ist, dass sie es ermöglichen, eine größere Zahl von Elektrizitätszählern gleichzeitig zu prüfen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Rationalisierung der Prüfabläufe bei der Eichung der elektronischen Haushaltszähler. Die Vorteile der Stromwandler haben unter anderem ihren Grund in der elektronischen Fehlerkompensation. Das bedeutet aber auch, dass die darin verwendete Elektronik einer schnellen Alterung unterliegt. Folglich müssen alle drei bis fünf Jahre Wiederholungsprüfungen an den Wandlern durchgeführt werden. Bislang mussten die Stromwandler dafür in die PTB geschickt werden. Das soll nun anders werden: Auf der ZMP stellen Mitarbeiter der PTB-Arbeitsgruppe "Messwandler" ein Messverfahren vor, mit dem die Prüfstellen die Genauigkeitskontrollen der Wandler in eigener Verantwortung und mit geringem Zeitaufwand durchführen können. Das neue Messsystem besteht aus zwei Leistungskomparatoren und einem Notebook, die gemeinsam mit der Steuersoftware verschickt werden. Die Leistungsquelle, die in den Prüfstellen vorhanden ist, stellt sowohl den Prüfstrom als auch eine Hilfsspannung zur Verfügung. Das Messverfahren birgt große Vorteile, da die Stromwandler nicht mehr aus den Anlagen ausgebaut und auf Reisen geschickt werden müssen. Zudem reduzieren sich für alle Beteiligten sowohl der Zeit- als auch der Kostenaufwand.
Neben diesem technischen Hauptthema des PTB-Messestandes findet zudem eine Zulassungsberatung für Elektrizitätszählerhersteller und Anwender statt. Elektrizitätszähler für Abrechnungszwecke müssen in Deutschland durch die PTB zugelassen und/oder von Benannten Stellen nach der EG-Messgeräterichtlinie konformitätsbewertet werden. Die PTB-Arbeitsgruppe "Konformitätsbewertung elektrischer Messgeräte" gibt Auskunft über die aktuelle Rechtslage und informiert über die erforderlichen Prozeduren zur Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren für die modernen elektronischen Elektrizitätszähler.
Dies geschieht aus aktuellem Anlass: Derzeit sind elektronische Haushalts-Elektrizitätszähler sehr stark in der öffentlichen Diskussion. Vertreter aus Energiewirtschafts- und Umweltpolitik versprechen sich durch die Ablösung des bislang hauptsächlich verwendeten elektromechanischen Messprinzips durch elektronische Zähler, die zusätzliche Messfunktionen bieten und auch aus der Ferne ausgelesen werden können, vor allem eine höhere Transparenz für den privaten Stromkunden. Dieser kann mit den elektronischen Elektrizitätszählern sein Verbrauchverhalten besser nachvollziehen. Der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber hat die Voraussetzungen für das beschleunigte Entstehen eines Marktes für die modernen Elektrizitätszähler auf Grundlage europäischer Richtlinien bereits geschaffen. Damit werden Energiespar-Assistenzdienstleistungen realisierbar. Neben der Bundesnetzagentur ist vor allem die PTB von diesen Entwicklungen betroffen. Sie ist als wichtigste Technische Oberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zuständig für die Durchführung von Zulassungsverfahren für die komplexen elektronischen Haushaltszähler.
Elektrizitätsversorgungsnunternehmen, Mess-Dienstleistern, Herstellern von Elektrizitätsmesstechnik und Interessierten stehen die PTB-Sachbearbeiter für die Klärung allgemeiner Fragen oder zur Vorklärung konkreter Antragsvorhaben auf der ZMP zur Verfügung. Kunden - insbesondere des PTB-Fachbereiches "Elektrische Energiemesstechnik" - finden hier die Möglichkeit, sich im persönlichen Gespräch von den zuständigen PTB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen.
Ansprechpartner
o Dr. Martin Kahmann, PTB-Arbeitsgruppe 2.34 "Bauartzulassung, Konformitätsbewertung", Tel.: (0531) 592-2300, E-Mail: martin.kahmann@ptb.de
o Enrico Mohns, PTB-Arbeitsgruppe 2.35 "Messwandler", Tel.: (0531) 592-2350, E-Mail: enrico.mohns@ptb.de
Imke Frischmuth | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen: www.ptb.de/
Weitere Berichte zu: Eichung > Elektrizitätszähler > Elektrizitätszählerhersteller > Haushaltszähler > Kalibrieren > Messverfahren > Messwandler > Prüfmittel > Prüfstellen > PTB > Stromwandler > Trennstromwandler > ZMP > Zulassungsberatung
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