Bundesrat stimmt Energieausweis zu

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee begrüßte, dass der Bundesrat in den Kernelementen dem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt ist. „Wer in Zukunft eine Wohnung mietet oder ein Haus kauft, kann die Energiebilanz des Gebäudes und damit die absehbaren Verbrauchskosten in seine Entscheidung einbeziehen. Diese Transparenz ist gut. Mit dem Energieausweis stärken wir den Verbraucher, setzen ein deutliches Signal für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich und geben wichtige Impulse für das Baugewerbe. Damit ist der Energieausweis eine wichtige Ergänzung unseres erfolgreichen CO 2-Gebäudesanierungsprogramms. Nach bisheriger Schätzung wurden mit Sanierungen im Rahmen des Programms seit Beginn des Jahres 2006 rund 1,3 Millionen Tonnen CO 2 in der Gebäudesanierung eingespart. Bis 2020 wollen wir 20 Prozent an CO 2 im Gebäudebereich einsparen. Insgesamt können Mieter und Eigentümer in diesem Zeitraum dadurch bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten einsparen“, sagte Tiefensee.

Kern der Neuregelung im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist die von der Bundesregierung vorgeschlagene Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Bei allen übrigen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen. Für die Übergangszeit gilt die Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen Bußgeldbewehrung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer unberechtigten Person ausgestellt wird.

Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.

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