Transparenz, Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit

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Mit Inkrafttreten der zweiten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 17. Dezember 2006 setzte die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die sogenannte leitungsgebundene Energieversorgung in nationales, deutsches Recht um.

Ziel des Gesetzes ist es laut Paragraph 1, Absatz 1, eine „möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas“ zu gewährleisten. Dazu gehört die Garantie eines diskriminierungsfreien Zugangs aller Kunden zum Energienetz. Der Netzbetreiber kann nach zwingend erforderlicher Genehmigung durch die Bundesnetzagentur ein Entgelt an den Nutzer seines Netzes – das Netznutzungsentgelt – in Rechnung stellen.

Das deutsche Stromnetz

Für eine effiziente Nutzung des Stromnetzes ist dessen ständige Kontrolle, Wartung und Erweiterung unablässig. Damit Deutschland auch weiterhin im europäischen Vergleich seine Spitzenposition bei der Versorgungssicherheit beibehalten kann, investierten die Stromversorger allein 2005 rund 2,4 Milliarden Euro in die rund 1,7 Millionen Kilometer ihres Stromnetzes. Diese Kosten, die die Netzbetreiber beispielsweise über die Einnahmen aus dem Netznutzungsentgelt decken, geben sie somit indirekt wieder an die Verbraucher zurück.

Mehr Transparenz und Effizienz im Wettbewerb

Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für die Berechnung der Netznutzungsentgelte eindeutig für alle Netzbetreiber festgeschrieben. Um jedoch auch die Transparenz gegenüber dem Verbraucher zu gewährleisten, sind alle Netzbetreiber verpflichtet, ihre Entgelte öffentlich darzulegen. Einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate wurden dafür ebenfalls festgeschrieben. Die Energie Baden Württemberg AG (EnBW) hat sich bereits vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle als erster deutscher Netzbetreiber einer freiwilligen Transparenzoffensive verschrieben und die Kosten auf der eigenen Internetsite www.enbw.com veröffentlicht.

In der aktuellen Diskussion um die Senkung der Netznutzungsentgelte hat die EnBW ebenfalls wieder die Nase vorn. So setzt sich der Baden-Württemberger Energiedienstleister und Netzbetreiber maßgeblich für das Konzept einer Anreizregulierung bei der Kostenverteilung ein. Grundgedanke ist die Gewährung eines Bonus für Netzbetreiber, die ihre Netze besonders effizient betreiben.

Hauptverdiener am Strom sind nicht Netzbetreiber oder Stromerzeuger, sondern der Staat

Durchschnittlich rund 40% der Stromkosten eines Haushaltes setzen sich zusammen aus Abgaben, die der Staat erhebt: Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe und die Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Nur rund 60% der Stromkosten entfallen damit auf die Erzeugung und den Vertrieb von Energie – inklusive der Netznutzungsentgelte. Diese betragen für Industriekunden lediglich ein Fünftel, für Privatkunden ein Drittel des Strompreises.*

Trotz dieses vergleichsweise geringen, für die Instandhaltung und den Betrieb der Netze aber wesentlichen Kostenblocks, setzte die Bundesnetzagentur eine Senkung des Netznutzungsentgeltes bei allen vier großen deutschen Netzbetreibern durch. Der EnBW, die ihre Entgelte lediglich um acht Prozent senken musste, bescheinigt die Regulierungsbehörde damit indirekt bereits eine weitgehende Erfüllung der Ziele des EnWG: preisgünstig, verbraucherfreundlich und effizient zu sein. Wettbewerber, die verpflichtet sind, ihre Entgelte um bis zu 18% zu senken, müssen demnach noch stärker an der Erreichung nachbessern.

Weitere Details zum Thema Netzentgelte finden Sie auf der Homepage der EnBW. Klicken Sie hier!

Infos, wie sich der Strompreis zusammensetzt, lesen Sie hier.

(*Quelle: Verband der Elektrizitätswirtschaft, VDEW, 2006)

Media Contact

Dorota Zacirka EnBW AG

Weitere Informationen:

http://www.enbw.com

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