Neue EMV-Richtlinie hat weitreichende Folgen für die CE-Kennzeichnung

Obwohl sich an den technischen Details nicht viel geändert hat, zieht die neue EMV-Richtlinie 2004/108/EG entscheidende Veränderungen nach sich. Es ist zu erwarten, dass die Bedeutung der CE-Kennzeichnung weiter sinkt.


Das Konformitätsbewertungsverfahren nach der aktuell noch gültigen Richtlinie (EMV-RL 89/336) sieht vor, dass Hersteller, die die zutreffenden harmonisierten Normen bei zu prüfenden Geräten nicht vollständig anwenden, eine so genannte zuständige Stelle nach dem EMVG einschalten müssen, die dann eine Konformitätsbewertung durchführt. Maßgeblich für die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller ist dann die EG Konformitätsbescheinigung der zuständigen Stelle, die die Einhaltung der Schutzziele bescheinigt. Die neue EMV-Richtlinie (EMV-RL 2004/108/EG) hingegen ermöglicht es den Herstellern in Zukunft, eigene Wege bei der Konformitätsbewertung zu gehen: Die erfolgreiche Beurteilung (Assessment) der elektromagnetischen Verträglichkeit durch den Hersteller löst die bisherige Konformitätsbewertung der unabhängigen dritten Stelle ab. Dem Hersteller obliegt es, ob er freiwillig eine neutrale „Benannte Stelle“ mit der Beurteilung der technischen Dokumentation beauftragt oder ob er das EMV-Assessment in Eigenregie durchführen möchte. Für die Marktaufsicht wird es nun zunehmend schwerer, gegen Hersteller vorzugehen, die die harmonisierten Normen nicht einhalten und sich die Konformität mit den Schutzanforderungen in einem Assessment selbst bestätigen – die Bedeutung der CE-Kennzeichnung wird zwangsläufig weiter sinken.

In Produkthaftung stehend, kann sich der Einkäufer nicht allein auf die CE-Kennzeichnung verlassen. Die Selbstdeklaration der Hersteller gibt dem Einkäufer keine ausreichende Rechtssicherheit mehr bezüglich der Einhaltung der Schutzziele der Richtlinie. Der Wert einer neutralen Zertifizierung durch eine unabhängige Instanz wird somit steigen: Das VDE-Prüfinstitut steht hierfür Unternehmen als „Benannte Stelle“ zur Zertifizierung zur Verfügung und bietet ihnen seine Expertise im Bereich der Produktprüfung an. „Das VDE-EMV Zeichen und unsere ausgestellten Gutachten sind Garant für die Einhaltung der Schutzziele. Auf dieser Grundlage kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung mit gutem Gewissen auf sein Produkt anbringen,“ so Dr. Stephan Kloska, Leiter des EMV-Labors im VDE-Institut. „Die Kompetenz hinsichtlich seines Gerätes liegt zwar eindeutig beim Hersteller, bezüglich der Beurteilung der elektromagnetischen Verträglichkeit ist aber vor allem ein umfangreiches Normenwissen sowie eine hohe Kompetenz in den Prüf- und Messverfahren erforderlich. Wir stehen hier interessierten Unternehmen als kompetenter Produktprüfer und Coach bei der Durchführung des Assessments zur Seite.“ Neben der Zeichengenehmigung gehören die Werks- und Produktkontrolle sowie die Überwachung der Aktualität der Normen zum Dienstleistungsspektrum des VDE-Instituts.

Media Contact

Ursula Gluske-Tibud idw

Weitere Informationen:

http://www.vde.com

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