NRW: Braun- und Steinkohle bestimmen weiterhin den Energiemix

Die Kapazität an Braun- und Steinkohlekraftwerken in NRW wird bis 2020 voraussichtlich nahezu konstant bleiben. Regenerative Energien werden auch zukünftig nur einen relativ geringen Beitrag zur Stromversorgung Nordrhein-Westfalens leisten.

Die heutigen Kapazitäten an Braun- und Steinkohlekraftwerken in NRW werden voraussichtlich auch noch im Jahr 2020 bestehen. Dies ist ein Ergebnis des Gutachtens „Energiemix der Zukunft unter besonderer Berücksichtigung regenerativer Energieträger in Nordrhein-Westfalen“, das das RWI im Auftrag des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Demnach wird Strom aus Braunkohle in der Grundlast trotz zusätzlicher Belastungen durch den Emissionshandel kostengünstiger als andere Energieträger bleiben. Alte Braunkohlekraftwerke, die ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer erreicht haben, werden daher voraussichtlich durch effizientere Braunkohlekraftwerke ersetzt werden. Chancen für den Bau neuer hocheffizienter Steinkohlekraftwerke könnten sich bieten, weil der durch den sukzessiven Ausstieg aus der Kernenergie verursachte zukünftige Bedarf an neuen Kraftwerken aus Kapazitätsgründen nicht allein durch Braunkohlekraftwerke gedeckt werden kann. Atomstrom machte in Deutschland bisher bis zu 50% des gesamten in der Grundlast erzeugten Stromvolumens aus.

Erdgas in Spitzen- und Mittellastbereich auf dem Vormarsch

Anders sieht es hingegen in den Bereichen Spitzen- und Mittellast aus: hier wird vermutlich der Anteil an mit Erdgas betriebenen Gas- und Dampfturbinenkraftwerken (GuD-Anlagen) zunehmen. Diese sind im Bau billiger als Kohlekraftwerke. Niedrige CO2 -Emissionsfaktoren sorgen zudem dafür, dass für den Betrieb von Erdgasanlagen eine geringere Zahl von Emissionslizenzen nötig sein wird als für Kohlekraftwerke gleicher Leistung. Für die Spitzenlast sind Erdgaskraftwerke besonders geeignet, weil sie in sehr kurzer Zeit hochgefahren werden können. Daher werden bestehende Erdgaskraftwerke lediglich durch moderne mit Erdgas betriebene GuD-Anlagen mit hohem Wirkungsgrad ersetzt werden.

Erneuerbare Energien leisten einen kaum bedeutenden Beitrag

Regenerative Energien werden hingegen eine relativ geringe Rolle im zukünftigen Energiemix von NRW spielen. Bis zum Jahr 2020 wird ihr Anteil an der Stromerzeugung voraussichtlich die Marke von 5% nicht wesentlich überschreiten. Derzeit haben regenerative Energien einen Anteil von rund 1,5%, welcher vor allem auf Wind- und Wasserkraft beruht. Zwar wird sich der Wettbewerbsnachteil von erneuerbaren Energien zukünftig verringern, weil Strom aus Kohle und Gas sich – u.a. durch den Emissionshandel – verteuern wird. Derzeit sind aber vor allem Solarenergie und (Onshore-)Wind noch nicht wettbewerbsfähig. Deponie-, Klär- und Grubengas sowie Biomasse werden bereits heute in wirtschaftlicher Weise zur Stromproduktion eingesetzt. Ihre Potenziale sind allerdings im Vergleich zur Stromerzeugung auf Basis konventioneller Energieträger sehr begrenzt. Das Gutachten konstatiert indes, dass „in den kommenden 15 bis 20 Jahren die Stromerzeugung aus Deponie-, Klär- und Grubengas sowie aus Biomasse und (Offshore-)Wind wirtschaftlich sein könnte“.

Mehr Effizienz durch konventionelle Kraftwerke mit höherem Wirkungsgrad

Der Zubau von Windkraftanlagen wird in NRW voraussichtlich deutlich abnehmen, da sie bereits seit 2001 nicht mehr durch Landesmittel gefördert werden. Landesweite Förderprogramme unterstützen vor allem die Energieträger Biomasse und Solarenergie. Von zentraler Bedeutung für den Anteil regenerativer Energieträger in Nordrhein-Westfalen wird zunächst die Zufeuerung von Biomasse in Kohlekraftwerken sein. Trotz der begrenzten Nutzung regenerativer Energien lassen sich nach Aussage des Gutachtens aber erhebliche Treibhausgasminderungen erreichen, indem beispielsweise alte Steinkohle- durch neue Steinkohlekraftwerke oder durch Erdgas betriebene GuD-Anlagen mit deutlich höherem Wirkungsgrad ersetzt werden.

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