REACH: Deutschland bei Registrierungen vorn

Bilanz zum Ablauf der Frist: Fast 25.000 Registrierungsdossiers für rund 4.300 Stoffe wurden bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki eingereicht. Den größten Anteil an den Registrierungen haben Firmen aus Deutschland mit 23 Prozent und Großbritannien (12 Prozent).

Der Termin war der erste von drei Registrierungsfristen für Phase-in-Stoffe im REACH-Verfahren. Bis dahin mussten Unternehmen Stoffe in Mengen von mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr bei der ECHA registrieren. Zusätzlich mussten CMR-Stoffe – krebserzeugende, mutagene und fortpflanzungsgefährdende Stoffe – schon ab einer Tonne pro Jahr und für Wasserorganismen giftige Stoffe ab 100 Tonnen pro Jahr registriert werden.

Unternehmen, die ihre Stoffe nicht rechtzeitig registriert haben, dürfen diese seit dem 1. Dezember in den genannten Mengenbereichen nicht mehr herstellen oder importieren. Vor einer weiteren Herstellung oder Einfuhr muss der Stoff bei der ECHA registriert werden.

Zeitgleich sind am 1. Dezember wesentliche Inhalte der Verordnung (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) wirksam geworden. Die neue Einstufungs- und Kennzeichnungsregelung ist nun für Stoffe verpflichtend anzuwenden. Für Gemische gibt es einen Übergangzeitraum bis zum 1. Juni 2015.

Seit dem 1. Dezember läuft auch eine weitere Frist für Hersteller und Importeure von Stoffen und Gemischen, die die betroffenen Stoffe innerhalb eines Monats bis zum 3. Januar 2011 für das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden müssen. Diese Meldung ist für alle als gefährliche einzustufenden Stoffe, unabhängig von der Menge, sowie für alle registrierungspflichtigen Stoffe durchzuführen. Wurde bereits ein Registrierungsdossier für einen Stoff eingereicht, das die entsprechenden Informationen schon enthält, so ist diese Meldung nicht mehr notwendig.

Ausblick
Weitere Fristen in den nächsten Jahren für die Registrierung der Phase-in-Stoffe, die in Mengen von unter 1.000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert wurden, sind der 1. Juni 2013 für Stoffe im Mengenbereich größer oder gleich 100 Tonnen pro Jahr und der 1. Juni 2018 für Stoffe im Mengenbereich größer oder gleich einer Tonne pro Jahr.
Hintergrund
2007 hat die Europäische Union den REACH-Prozess gestartet, um Mensch und Umwelt besser vor gefährlichen Stoffen zu schützen. Dabei verlagert sich die Verantwortung für die Sicherheit in die Unternehmen, die Informationen über Chemikalien liefern müssen, wenn sie diese herstellen oder importieren.
Was ist REACH?
REACH – das steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen. Die Bundesbehörden bieten vielfältige Informationen zu REACH, damit sich insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen schnell mit den neuen Regelungen vertraut machen können.
Was ist CLP?
CLP – das steht für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung genannt (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU), ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten weiteren spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die weltweite Harmonisierung von Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen (GHS der UN) für das Inverkehrbringen und die Verwendung einerseits und für den Transport andererseits soll neben dem Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt auch zu einer Vereinfachung des Welthandels führen.
Weitere Informationen:
http://www.reach-clp-helpdesk.de
Informationen zu registrierten Stoffen bei der ECHA:
http://apps.echa.europa.eu/registered/registered-sub.aspx
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Media Contact

Jörg Feldmann idw

Weitere Informationen:

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