Robert Koch-Institut hat vierzehnte Genehmigung für Stammzellenforschung erteilt

Am 06.12 2005 hat das Robert Koch-Institut die vierzehnte Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten mit humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Sie ergeht an Professor Dr. Jürgen Hescheler vom Institut für Neurophysiologie der Universität Köln, der im Rahmen eines bereits früher genehmigten Projektes an der Differenzierung humaner ES-Zellen zu Herzzellen arbeitet.

Im jetzt neu genehmigten Projekt sollen humane embryonale Stammzellen und daraus gewonnene Herzzellen hinsichtlich ihrer Abstoßungseigenschaften durch das Immunsystem untersucht werden. Diese Arbeiten könnten wichtige Ergebnisse für einen eventuellen später denkbaren Einsatz aus embryonalen Stammzellen gewonnener kardialer Zellen bei einer Zellersatztherapie, und insbesondere für die Verhinderung der Abstoßung dieser körperfremden Zellen liefern. Bisher gibt es zum letzteren widersprüchliche wissenschaftliche Ergebnisse. Einige Forscher berichteten über eine ausbleibende Abwehrreaktion des Körpers gegenüber diesen Zellen, die offenbar durch das Immunsystem nicht als fremd erkannt wurden, während andere Gruppen diesen Effekt nicht beobachten konnten. Im vorliegenden Projekt soll die Problematik der potenziellen Immunogenität der embryonalen Stammzellen und daraus abgeleiteter Herzzellen genauer analysiert werden.

Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts einsehbar unter http://www.rki.de > Gesundheit A-Z > Stammzellen, Genehmigungsverfahren nach dem Stammzellgesetz > Register

Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein. Zum beantragten Vorhaben lag eine positive Stellungnahme der ZES vor.

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