Reproduktives Klonieren von Menschen

Stellungnahme der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften zur Frage des reproduktiven Klonierens von Menschen

Die öffentliche Diskussion zum Thema Klonierung von Menschen verläuft gegenwärtig sehr plakativ und unstrukturiert. Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften ist der Ansicht, dass eine Differenzierung der Argumente unverzichtbar ist. Vor diesem Hintergrund gibt die Akademie folgende Erklärung zum reproduktiven Klonieren von Menschen ab.

In dem hier diskutierten Zusammenhang wird unter „Klonieren“ die Herstellung einer Gruppe genetisch identischer (erbgleicher) menschlicher Individuen verstanden.

Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften hält die von einigen Wissenschaftlern und Ärzten angekündigten Versuche, menschliche Klone herzustellen, für unverantwortbar. Ob es grundsätzlich ethisch akzeptable Ziele für das reproduktive Klonieren gibt, kann dabei offen bleiben. Selbst wenn man einige der reproduktionsmedizinischen Zwecke für sinnvoll hält, so ist eine Durchführung dieser Experimente wegen der nach dem gegenwärtigen Forschungsstand unvermeidlichen Humanexperimente, der absehbar geringen Erfolgsquote, der erheblichen gesundheitlichen Risiken und der ungeklärten psychischen Belastungen für die klonierten Individuen nicht vertretbar. Die Akademie fordert den Gesetzgeber auf, am Verbot der Herstellung menschlicher Klone bis auf weiteres festzuhalten.

Begründung:
Die Ankündigungen von Wissenschaftlern und Ärzten, menschliche Klone herzustellen, werden derzeit von Teilen der Öffentlichkeit mit Abscheu und Empörung zur Kenntnis genommen. Moralische Intuitionen und damit auch moralische Entrüstung verdienen selbstverständlich, ernst genommen zu werden. Allerdings kann Entrüstung nicht das „letzte Wort“ sein, weil sie grundsätzlich ambivalent ist: Handelt es sich um eine (durchaus legitime) Spontanreaktion, wie wir sie historisch bei vielen wissenschaftlich-technischen Innovationen nachweisen können (und die sich im Laufe der Zeit, vor allem wenn die Chancen der Innovation zum Tragen kommen, mehr oder weniger schnell abbaut), oder geht es dabei um eine moralische Beurteilung, die auch bei nüchterner argumentativer Rekonstruktion Bestand hat und früher oder später in einen breiten Konsens mündet, der unter Umständen Grundlage rechtlicher Regulierungen sein kann? Die moralische Entrüstung ist nicht in einfache argumentative Strukturen zu übersetzen; vielmehr erfordert sie eine differenzierende Urteilsbildung.

Die Existenz genetisch gleicher Exemplare ist beim Menschen wie auch bei anderen Lebewesen ein Naturphänomen. Sie ist bisher niemals als Bedrohung der Personalität (im normativen Sinne) angesehen worden. Dies verdankt sich u. a. der Lebenserfahrung, dass eineiige Zwillinge trotz der genetischen Identität selbständige Persönlichkeiten sind. Die ethische Ablehnung des reproduktiven Klonierens ist daher nicht dadurch zu rechtfertigen, dass die Existenz einer genetischen Kopie von Haus aus eine Infragestellung der Personalität oder der normativen Identität zur Folge habe. Entscheidend für die ethische Beurteilung ist vielmehr die Frage nach der möglichen Instrumentalisierung des klonierten Menschen.
Die ethischen Überlegungen müssen sich also auf die Frage konzentrieren, ob es eine Zwecksetzung für das Klonieren von Menschen geben kann, die keine Instrumentalisierung des Klons darstellt. Per Kontraposition heißt das, dass eine ethisch zulässige Zwecksetzung für das Klonieren von Menschen nur in der Person des zu erzeugenden Menschen, nicht in der Person der erzeugenden Menschen liegen darf. Es ist deshalb kategorisch abzulehnen, einen menschlichen Klon zum Zwecke des Vorhaltens einer individuellen Organbank zu erzeugen. Wegen der Personalität eines biologisch-technisch geplanten menschlichen Klons wäre die Instrumentalisierung eines solchen Menschen in gleicher Weise moralisch verwerflich, wie Instrumentalisierungen von Menschen überhaupt. Andere Zwecksetzungen, die in der öffentlichen Diskussion genannt werden, wie z. B. der „Ersatz“ eines Verstorbenen durch einen Klon sind je nach Umständen ebenfalls als verwerfliche Instrumentalisierungen anzusehen.
Das Klonieren im reproduktionsmedizinischen Kontext wirft schwierige Abgrenzungsprobleme auf. Man könnte einwenden, dass das Ins-Leben-bringen eines Individuums niemals den Zwecken dieses Individuums genügt (es existiert ja noch nicht), sondern immer den Zwecken derer, die es zur Existenz bringen wollen. Häufig werden so reproduktionsmedizinische Maßnahmen gerechtfertigt, bei denen man sonst leicht eine „Instrumentalisierung“ des nasciturus (z. B. das Glücksverlangen der Mutter zu erfüllen) unterstellen könnte. Damit entsteht jedoch ein moralisches Dilemma: Sollten solche Instrumentalisierungen durch die Eltern moralisch indifferent sein, dann müsste dies auch für das Klonieren gelten. Sollte jedoch das Klonieren verwerflich sein, weil ein neuer Mensch den Zwecken seiner Erzeuger unterworfen wird, dann wäre auch ein nicht unbedeutender Teil bisher als moralisch zulässig geltender moderner reproduktionsmedizinischer Maßnahmen ethisch erneut zu überprüfen.
Grundsätzlich hängt also die Argumentation über die Zulässigkeit des Klonierens von Menschen von den damit verbundenen Zwecksetzungen ab. Damit ist zunächst klar, dass das Klonieren nicht in irgendeinem Sinne „an sich“ verwerflich ist, sondern nur im Zusammenhang mit menschlichen Zwecksetzungen.
Unbestreitbar ist, dass das Klonieren von Menschen eine tief greifende qualitative Änderung des menschlichen Selbstverständnisses mit sich bringen würde. Die zufällige genetische Konstellation, die sich durch die „natürliche“ Vermehrung einstellt, ist eine Art natürlicher Schutz vor einer weitgehenden Instrumentalisierung. Weil sich bisher die genetische Identität nicht planen ließ, wurde auch niemand mit einer derartig weitgehenden genetischen Zwecksetzung gezeugt. Das eingangs konstatierte moralische Unbehagen ist sicher dadurch gut erklärt, dass das Klonieren des Menschen den durch den Zufall gegebenen Damm gegen Manipulationen brechen lassen würde.
Unabhängig von der Frage möglicher ethisch legitimer Zwecke muss bedacht werden, ob diese Zwecke mit ethisch zulässigen Mitteln erreichbar sind. Zur Mittelsphäre gehören auch diejenigen bio-medizinischen Experimente, die auf dem Weg zur Realisierung des Klonierens von Menschen an und mit Menschen durchgeführt werden müssten. Selbstverständlich rechtfertigt kein Zweck des Klonierens, das Verbot von Humanexperimenten auszusetzen.
Ferner ist auf die gemäß dem gegenwärtigen Forschungsstand festzustellenden technischen Probleme und die erheblichen Wissensdefizite zu verweisen:

  • Die bisher nur geringen Erfolgsquoten bei der Klonierung von Tieren: In den meisten Zellkerntransplantationsversuchen erfolgt die Reprogrammierung nur unvollständig, was zum Tod während der Embryogenese oder nach der Geburt führt. Weniger als 1% der durch Zellkerntransplantation entstandenen Embryonen entwickeln sich zu gesunden erwachsenen Tieren. Aus mehr als 400 Klonierungsversuchen an Schafen konnte sich nur ein einziges gesundes kloniertes Schaf entwickeln. Von den 8 Kälbern, die nach 250 Klonierungsversuchen geboren wurden, starben 4 kurz nach der Geburt, d. h. die Hälfte der Geborenen starben kurz nach der Geburt.
  • Die ungeklärte Rolle des Imprintingmusters der durch Klonierung entstandenen Organismen: Imprintingprobleme werden als Ursache für die veränderte Wachstumskontrolle (signifikant erhöhtes Geburtsgewicht, Large offspring syndrome) und die hohe Fehlbildungsrate bei klonierten Tieren (z. B. gravierende Herz- und Lungenprobleme) genannt. Bisherige Befunde an Säugetieren weisen darauf hin, dass die korrekte Entwicklung eines Organismus die unterschiedliche Expression des maternalen und paternalen Genoms erfordert.
  • Die ungeklärten Alterungsprozesse: Es ist eine offene Frage, ob es durch Telomerverkürzung zu vorzeitigem Altern der Klone kommt oder ob vielmehr über Telomerverlängerung auch eine Lebensverlängerung möglich ist.
  • Die unklaren Konsequenzen des Fehlens einer haploiden Phase sowie der Rekombination des Erbmaterials bei asexueller Vermehrung.
  •  Die ungeklärte Bedeutung somatischer Mutationen, die sich in dem für die Transplantation vorgesehenen Zellkern angesammelt haben, insbesondere hinsichtlich des zusätzlichen Krebsrisikos.
  • Die ungeklärte Bedeutung mitochondrialer Gene im Zytoplasma der für das Klonieren verwendeten Eizelle.


Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich eine definitive ethische Beurteilung des Klonierens von Menschen immer nur auf bestimmte Zwecke und bestimmte Mittel hin rechtfertigen lässt. Tatsächlich unterliegen die Zwecksetzungen und Mittelwahlen einem Wandel, der weitgehend durch den wissenschaftlichen Fortschritt mitbestimmt wird. Somit kann nicht erwartet werden, dass aus der Rekonstruktion der Argumente eine apodiktische Verurteilung des Klonierens von Menschen ohne Berücksichtigung der jeweiligen Mittel und Zwecke folgt. Die Gründe für eine solche hypothetische Ablehnung sind derzeit jedoch schwerwiegend. Beim gegenwärtigen Forschungsstand reicht für eine moralische Diskriminierung und ein darauf aufbauendes rechtliches Verbot der Umstand aus, dass Humanexperimente unvermeidlich wären. Ferner ist die Erfolgsquote als gering anzusehen, d.h. es käme in beträchtlichem Umfang zu Tötungen von Menschen. Die überlebenden klonierten Individuen müssten hohe gesundheitliche Risiken und Risiken der Behinderung tragen, die moralisch unvertretbar sind.

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Renate Nickel idw

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