Bundesregierung setzt beim Biopatent auf Doppelstrategie

Zur Vorlage eines Entwurfs zum Biopatent-Gesetz durch die Bundesregierung erklärt Reinhard Loske, stellvertretender Fraktionsvorsitzende und Leiter der AG Gentechnik von Bündnis 90 / Die Grünen:

„Die langjährigen Verhandlungen um die Umsetzung der Biopatentrichtlinie in nationales Recht haben zwei Dinge deutlich gezeigt: Es hat sich bestätigt, dass die Richtlinie in einigen wesentlichen Punkten verbessert werden muss. Deshalb begrüßen wir, dass die Bundesregierung unsere vorgeschlagene Doppelstrategie – Umsetzung und gleichzeitig Neuverhandlung der EU-Richtlinie – unterstützt. Und es hat sich gelohnt, hartnäckig für Verbesserungen zu kämpfen.

Allerdings schöpft die Regierung in ihrem Entwurf an einem wichtigen Punkt – Einschränkung der Stoffpatente – die juristischen Spielräume nicht aus. Gene sind keine Stoffe im üblichen Sinn, sondern beinhalten Informationen, deren Bedeutung von ihrer Position innerhalb des Genoms und der Interaktion zwischen Zellen und Umwelt abhängt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Patentanmelder nur eine Funktion eines Gens angeben müssen, dann ein Patent bekommen, das den „Stoff“ umfasst – und so bekommen sie alle aufgefundenen Funktionen mitpatentiert, die später gefunden werden. Dies führt zu „Vorratspatentierungen“ und zu Monopolen einzelner Forscher oder Firmen auf Gene und behindert künftige Forschung. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass solche ungerechtfertigten Vorteile durch einen uneingeschränkten Stoffschutz, die weit über die angemessene Erfinderbelohnung hinausgehen, im Biopatentgesetz eingeschränkt werden. Um hier zu einer international wirksamen Lösung zu kommen, ist es wichtig, die EU-Richtlinie zu verbessern.

Wesentliche Verbesserungen konnten in der Ressortabstimmung das BMU und das BMVEL beim Herkunftsnachweis und bei der zufälligen Verunreinigung erreichen.

Deutschland hat sich in mehreren internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt und der Rechte von Entwicklungsländern verpflichtet. Ein wichtiges Instrument dabei ist, die Herkunft von biologischem Material nachvollziehbar zu gestalten. Im Entwurf ist nun die Forderung aufgenommen, dass „die Anmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort dieses Materials umfassen, soweit dieser bekannt ist.“ Darüber hinaus verpflichtet sich die Bundesregierung in dem Kabinettsbeschluss, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Herkunft des in einer Erfindung genutzten biologischen Materials in der Patentanmeldung zwingend angegeben werden muss.

Landwirte müssen vor einer zufälligen Verunreinigung ihres Saatgutes – zum Beispiel durch Pollenflug vom Nachbaracker – vor patentrechtlichen Ansprüchen geschützt werden. Hierzu ist im Gesetzentwurf nun ein entsprechender Passus enthalten, dass der Patentschutz für „biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft zufällig oder technisch nicht vermeidbar gewonnen wurde,“ ausgeschlossen ist. Weiterhin trägt – sollte es zu einer Auskreuzung kommen – nicht der Landwirt, sondern der Patentrechtsinhaber die Beweislast.“

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