Kommission initiiert europäisches Netz von GMO-Laboratorien

Philippe Busquin, für Forschung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, gab heute in Brüssel die Einrichtung eines europäischen Netzes von GVO-Laboratorien (GVO: genetisch veränderte Organismen) bekannt. Dem neuen Netz gehören über 45 Kontroll-Laboratorien in den EU-Mitgliedstaaten an. Es soll dazu beitragen, die Rückverfolgbarkeit von GVO in der Lebensmittelkette zu verbessern und die Verwendung von GVO in Europa zu regeln. Das Netz wird Methoden für den Nachweis und die Quantifizierung von GVO in Lebens- und Futtermitteln entwickeln und validieren. Die Tätigkeiten werden von der gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission koordiniert.

„Ich begrüße die politische Einigung über die Anforderungen für die GVO-Kennzeichnung, die auf der Ratstagung Landwirtschaft am 28. November erzielt wurde. Solide Rechtsvorschriften zur Regelung der Verwendung von GVO in Lebensmitteln sind zwar notwendig, aber für sich genommen nicht ausreichend”, erklärte Kommissar Busquin. “Wir müssen die Rechtsvorschriften anwenden und benötigen zuverlässige validierte Tests, um die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu überwachen. Ich bin zuversichtlich, dass das Netz von GVO-Laboratorien wesentlich dazu beitragen wird, unsere Kapazitäten für Nachweis und Überwachung von GVO auszubauen und eine tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Biotechnologie zu entwickeln. Durch die Einrichtung des Netzes von GVO-Laboratorien erhalten wir ein wichtiges Werkzeug, um das Potenzial der Biotechnologie für Verbraucher auf verantwortungsvolle Weise auszuschöpfen.“

Biotechnologieunternehmen, Überwachungsbehörden, Handelspartner und Importeure sind gleichermaßen mit den Analyseaufgaben infolge der GVO-Regelungen konfrontiert. Durch den Aufbau eines starken europaweiten Netzes von Wissenschaftlern können diese technischen Aufgaben transparent angegangen werden, wodurch sich der Regelungsrahmen flexibler und besser handhaben lässt und das Vertrauen der Öffentlichkeit gestärkt wird.

Am 28. November 2002 gelangte der Rat der Landwirtschaftsminister zu einer politischen Einigung über die Vorschläge der Kommission zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO in Europa. In dem Entwurf der Rechtsvorschrift ist die Kennzeichnung aller in Europa auf GVO-Grundlage erzeugten Lebensmittel vorgesehen. Die Frage der Rückverfolgbarkeit von GVO soll auf der Ratstagung der Umweltminister am 9. Dezember 2002 behandelt werden.

Schutz des Verbraucherrechts auf freie Wahl

Der Entwurf der Rechtsvorschrift geht davon aus, dass der Verbraucher das Recht hat, bewusst zwischen Produkten mit oder ohne GVO zu wählen. Selbst eine sehr transparent aufgebaute Lebensmittelkette kann jedoch nicht in vollem Umfang garantieren, dass traditionelle Lebensmittel keine Spuren von GVO enthalten.

Die Kommission schlug daher eine einfache und direkte “Schwellenwertlösung“ für die Kennzeichnung von Lebensmitteln vor. Wenn zum Beispiel ein Keks aus Mehl hergestellt ist, das weniger als 1 % GVO-Maismehl enthält, bleibt dies ohne Kennzeichnung, enthält das Mehl mehr als 1 % GVO-Maismehl, ist eine Kennzeichnung erforderlich. In der auf der Ratstagung Landwirtschaft vom 28. November gebilligten Fassung des Kommissionsvorschlags wurde dieser Wert auf 0,9% gesenkt.

Der Rat legte außerdem für drei Jahre eine Toleranzschwelle von 0,5% für das zufällige Vorkommen von in der Gemeinschaft nicht zugelassenem GVO-Material fest, wenn dieses bei einer Risikobewertung günstig beurteilt wurde.

Das GVO-Erkennungssystem verlangt moderne Ausrüstungen, kompetente Wissenschaftler und robuste Prüfverfahren zur Umsetzung dieser technisch anspruchsvollen Vorschriften. Ferner müssen geeignete Probenahmestrategien entwickelt werden, um z.B. den GVO-Anteil in einer Ladung von 16.000 Tonnen exakt zu bestimmen.

Strenge und harmonisierte Kontrollen

Die Kennzeichnung ist nur die Spitze des regelungstechnischen Eisbergs. Andere Vorschriften betreffen die Rückverfolgbarkeit vom Tisch bis zum Bauernhof und die Überwachung genehmigter GVO in der Umwelt. All diese Aspekte verlangen solide und harmonisierte Analyseinstrumente. Solide, weil jeder Fehler zu Verlusten für den Produzenten und zu einem Schwund des Verbrauchervertrauens führen würde. Die Harmonisierung ist von zentraler Bedeutung, weil europaweit durchgeführte Kontrollen an ähnlichen Materialien zu gleichen Ergebnissen führen müssen.

Daher wurde in den Kontroll-Laboratorien EU-weit über Möglichkeiten der Zusammenarbeit diskutiert. Unter Koordinierung der Gemeinsamen Forschungsstelle führten die Laboratorien eine Bestandsaufnahme aller technischen Schwierigkeiten durch, die es zu überwinden gilt, um den Erwartungen von Verbrauchern und Biotechnologieproduzenten im Hinblick auf ein transparentes und wasserdichtes Kontrollsystem gerecht zu werden.

Tätigkeiten in Europa und über Europas Grenzen hinaus

Heute stehen über 45 Kontroll-Laboratorien in der EU bereit, um in einem europäischen Netz von GVO-Laboratorien zusammenzuarbeiten und harmonisierte und effiziente Methoden für Probenahme auszuarbeiten, zuverlässige Verfahren für Erkennung, Bestimmung und Quantifizierung von GVO zu entwickeln und Referenzmaterialien zu produzieren.

Da die GVO-Überwachung jedoch nicht allein Sache von Kontroll-Laboratorien in der Europäischen Union ist, fordert das Netz künftige Mitgliedstaaten der EU auf, sich an Arbeitsgruppen zu beteiligen. Es arbeitet ferner mit allen internationalen Handelspartnern der EU zusammen. Nur wenn alle Interessengruppen weltweit zusammenarbeiten, kann ein System entstehen, das es der Biotechnologie-Industrie ermöglicht, Nahrungspflanzen mit höheren Erträgen und Lebensmittel mit höherem Nährwert zu entwickeln und das Wohlbefinden der Verbraucher zu gewährleisten.

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Fabio Fabbi Europäische Kommission

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