Gefahrstoffe: Gefährdungsbeurteilung mit TRGS 400 leicht gemacht

Immer noch mehr als 4.000 Vergiftungsfälle und über 35.000 neue Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sind jährlich in Deutschland auf chemische Belastungen am Arbeitsplatz zurückzuführen.

Die ausführliche Risikobewertung von mehr als 100 Grundchemikalien im Rahmen der Europäischen Altstoffverordnung weist für jeden zweiten Stoff Sicherheitsbedenken für die Verwendung am Arbeitsplatz aus. Dabei sind Gefahrstoffe am Arbeitsplatz häufig nicht leicht zu erkennen.

Sogar harmlose Stoffe können bei bestimmten Tätigkeiten zum Gefahrstoff werden. Feuchtarbeit bei Friseuren oder das durch Mehlstaub ausgelöste Bäckerasthma gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten. Trotzdem konnte nur mehr als jeder vierte Beschäftigte die Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung seines Arbeitsplatzes sicher bejahen, die im Rahmen der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gestellt wurde.

Die neue Technische Regel TRGS 400 soll Unternehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Beratungsdiensten die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erleichtern. Sie eröffnet insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, auf standardisierte Arbeitsverfahren zurückzugreifen. Diese können in Technischen Regeln, branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen oder in einer „mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung“ des Herstellers eines chemischen Produktes beschrieben sein. Wenn standardisierte Arbeitsverfahren die in der TRGS 400 beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen, beschränkt sich der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung auf einen Abgleich bereits vorhandener mit den vorgeschlagenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Hiermit leistet die TRGS 400 einen Brückenschlag zur neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die Hersteller und Importeure bis 2018 zu einer detaillierten Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Handhabung eines chemischen Stoffes verpflichtet.

Weitere Kernpunkte der TRGS 400 sind die Informationsermittlung, das Gefahrstoffverzeichnis, das Vorgehen ohne vorgegebene Schutzmaßnahmen und die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deutliche Erleichterungen, wenn an einem Arbeitsplatz nur Gefahrstoffe vorhanden sind, die als Haushaltsprodukte in Selbstbedienung erhältlich sind und die unter für Privathaushalte typischen Bedingungen verwendet werden. Die betrifft beispielsweise Maschinenspülmittel in Teeküchen, die Ausbesserung kleiner Lackschäden mit Stiften oder kleine Mengen von lösemittelhaltigen Klebstoffen.

Die TRGS 400 wurde im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Leitung von Rainer Hofmann, Umweltministerium Baden-Württemberg und Dr. Rolf Packroff, BAuA, in einen Arbeitskreis von Experten aus Behörden, Industrie und Gewerkschaften erarbeitet. Die TRGS 400 wird im Gemeinsamen Ministerialblatt der Bundesministerien, Ausgabe 11/12 (2008), S. 211 – 223 bekanntgemacht und steht auch als Download auf der Internetseite der BAuA unter „Gefahrstoffe“ zur Verfügung.

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Jörg Feldmann idw

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