Verfahren zur Hochschulzulassung wird entscheidend verbessert

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat am Dienstag in Berlin mit Hochschulrektoren aus allen 16 Ländern sowie mit Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Zustimmung zu folgender Verabredung erreicht, die das Verfahren der Hochschulzulassung entscheidend verbessern wird.

Schavan sagte: „Wir haben uns im Konsens auf ein Verfahren geeinigt, das transparent und klar das Angebot und die Nachfrage an Studienplätzen in Deutschland regelt. Wir nehmen damit die Autonomie der Hochschulen ernst, und wir schaffen dadurch Transparenz und Ordnung im Sinne der Studierenden. Denn die Studierenden haben Anspruch darauf, dass es ein funktionierendes System der Hochschulzulassung gibt. Wenn dieses System bei uns etabliert ist wird es eines der modernsten überhaupt sein.“

Die beschlossenen Eckpunkte:

1.
Die HRK mit ihren Mitgliedshochschulen setzt sich ebenso wie die KMK unverändert dafür ein, das im Juni 2008 beschlossene dialogorientierte Serviceverfahren für die Zulassung in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglichst bald anwenden zu können. Das Lastenheft, das die Vorstellungen der HRK vollständig berücksichtigt, liegt vor. Die zur technischen Realisierung der notwendigen Software erforderlichen Schritte werden jetzt umgehend eingeleitet.
2.
Die KMK wird darauf hinwirken, dass dieses neue Verfahren flächendeckend genutzt wird.
3.
Die Hochschulen verständigen sich auf einheitliche Termine für die Zulassung ab dem Jahr 2009: 15. Juli Bewerbungsschluss, Mitte August Zulassungsbescheide.
4.
Die Studienplätze, die danach noch frei sind, werden in den ersten Septembertagen über das Internet in einer „Börse“ bekannt gegeben. Studierwillige, die noch keinen Studienplatz erhalten haben, können sich dann unmittelbar bei den jeweiligen Hochschulen um freie Plätze bewerben.
5.
Die KMK und die HRK werden sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass sich alle Hochschulen dieser Vorgehensweise anschließen.

Die endgültige Regelung soll zum Wintersemester 2011/2012 in Kraft treten. Bis dahin wird ein Übergangsverfahren eingerichtet, das wesentliche Elemente des endgültigen Systems beinhaltet. Es startet zum Wintersemester 2009/2010.

Mit dieser Absprache werden Verfahren etabliert, bei denen Dezentralität und der unterstützende Service der ZVS ineinandergreifen. Das gemeinsame Anliegen, den Nachweis eines Studienplatzes und das Auswahlrecht der Hochschulen so zu verbinden, dass für alle Beteiligten gute Bedingungen herrschen, kann erreicht werden, wenn sich möglichst alle Hochschulen daran beteiligen.

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