Ministerium vergibt erstmalig Innovationsgutscheine an kleine und mittelständische Unternehmen im Land

Ab dem kommenden Montag (1. Dezember) vergibt das Land Innovationsgutscheine an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Gutscheine können innerhalb eines Jahres bei einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder Forschungseinrichtung eingelöst werden.

Dafür erhalten die Unternehmen qualifizierte Beratung, fachliche und wissenschaftliche Unterstützung. Diese können sie bei der Einführung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen oder gezielte Forschungs- und Entwicklungsleistungen einsetzen. „Mit den Innovationsgutscheinen haben NRW-Unternehmen die Chance, mit den besten Forschungspartnern aus ganz Europa an der Weiterentwicklung ihrer Ideen zu arbeiten“, sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart.

Ausgegeben werden die Innovationsgutscheine von der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen. Der Wert des Gutscheins ist variabel. Maximal beträgt der Wert 6.000 Euro, die von dem Unternehmen mindestens verdoppelt werden müssen, wenn sie den Gutschein bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung einlösen. Insgesamt stellt das Innovationsministerium in den nächsten fünf Jahren für die Gutscheine 14,4 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge auf einen oder mehrere Innovationsgutscheine können von interessierten Unternehmen jederzeit bei der Innovationsallianz der NRW-Hochschulen gestellt werden. In der Startphase richtet sich das Angebot an Unternehmen in den Technologien Mikro/Nano/Neue Werkstoffe. Es soll auf weitere Zukunftsfelder des Landes wie Energie, Lebenswissenschaften und Medizinforschung/Medizintechnik ausgedehnt werden.

Die Innovationsgutscheine sind Teil eines an kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen gerichteten Programms „Mittelstand.innovativ!“. Im nächsten Jahr sollen spezielle Innovationsdarlehen und Innovationsassistenten für den Mittelstand ausgeschrieben werden. Um Wissenschaft und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen enger verzahnen, stehen über das Transferprogramm „Science-to-business“ der Landesregierung bis 2012 insgesamt 50 Millionen Euro bereit.

Mehr zu dem Innovationsgutscheinen und dem Antragsverfahren unter www.innovationsgutschein.nrw.de

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André Zimmermann idw

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