Bund und Länder investieren zusätzlich 272 Millionen Euro in die Aufstiegsfortbildung

„In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind Impulse für die individuelle Weiterbildung besonders wichtig.

Deshalb freue ich mich, dass ab heute das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in Kraft tritt – oder kurz gesagt: das Meister-BAföG“, sagte am Mittwoch Bundesbildungsministerin Annette Schavan in Berlin. Damit gelten für alle neuen Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen.

„Mit dem Meister-BAföG setzen wir ein klares Signal für die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung.“

In den nächsten vier Jahren werden Bund und Länder gemeinsam etwa 272 Millionen Euro zusätzlich in die Aufstiegsfortbildung investieren, wobei der Bund rund 212 Millionen Euro übernimmt. Nach neuem Recht haben jetzt alle Antragssteller einen Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung. Damit können erstmals auch diejenigen, die bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert haben, für mindestens eine weitere Maßnahme unterstützt werden.

Wer seine Fortbildung besteht, erhält rund 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Betragen die Gesamtkosten beispielsweise 10.000 Euro, so werden erfolgreichen Teilnehmern 4.787 Euro erstattet. Bisher lag die Obergrenze bei 30,5 Prozent. „Somit ist der Anreiz groß, eine berufliche Aufstiegsfortbildung nicht nur zu absolvieren, sondern sie auch erfolgreich abzuschließen“, sagte Schavan. Machen sich die erfolgreichen Absolventen selbstständig und beschäftigen dauerhaft mindestens zwei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, so erhalten sie einen weiteren Erlass von 66 Prozent auf die restlichen Kosten. Insgesamt können damit vor allem im Handwerksbereich Zuschüsse von rund 82 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beansprucht werden.

Auch Fortbildungswillige mit Kindern können sich freuen. Sie erhalten für jedes Kind Unterhaltsleistungen von 210 Euro im Monat (bisher 179 Euro). Dieser Erhöhungsbetrag für Kinder wird mit 50 Prozent bezuschusst und nicht mehr wie bisher nur als Darlehen gewährt. Für einen Verheirateten mit zwei Kindern kann somit der gesamte Unterhaltsbeitrag von 1.248 auf 1.310 Euro steigen, sofern keine Einkommens- und Vermögensanrechnung stattfindet. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind unter zehn Jahren, der künftig ohne Kostennachweis stets in voller Höhe gezahlt wird.

„Da die Prüfung oftmals nicht im unmittelbaren Anschluss an die Maßnahme stattfindet, weil zum Beispiel erst ein Meisterstück angefertigt werden muss, unterstützten wir auch hier“, sagte Schavan. Das bedeutet: Die Geförderten können während der Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu drei Monate die Unterhaltsleistungen sowie den Kinderbetreuungszuschlag weiter in Anspruch nehmen – dann jedoch als Volldarlehen. Des Weiteren werden künftig auch Klausurenstunden in gewissem Umfang gefördert.

Aber auch Altenpfleger profitieren von den Verbesserungen. Künftig sind Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege selbst dann förderfähig, wenn in einem Land keine entsprechenden Aufstiegsfortbildungsregelungen existieren, die Maßnahmen aber im Wesentlichen den Regelungen eines anderen Landes in diesem Bereich entsprechen. Die Fördermöglichkeiten für fortbildungswillige Migranten mit einer Bleibeperspektive in Deutschland wurden ebenfalls verbessert. Sie müssen nicht mehr wie bisher vor der Fortbildung mindestens drei Jahre lang berufstätig gewesen sein.

„Mit dem neuen Gesetzes haben Bund und Länder einen wichtigen Baustein der Qualifizierungsinitiative erfolgreich umgesetzt“, betonte Schavan abschließend.

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