IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht im Fokus – ein Institut mit einzigartigem Profil

Für die Internetwahlen in Estland hat das Institut im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bereits einen Wahlbeobachter entsandt und auf der CeBIT hat es sich ebenfalls präsentiert. Das Anliegen des Instituts, die technischen und ökonomischen Aspekte der IT-Sicherheit erstmalig umfassend durch die rechtliche Dimension zu erweitern, ist also gefragt. In seiner Konzeption ist das Institut damit einmalig in Deutschland.

Das Institut ist bereits durch seine Leitung interdisziplinär aufgestellt: Direktor ist Prof. Dr. Hermann de Meer (Lehrstuhl für Rechnerkommunikation/Rechnernetze), stellvertretender Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Sicherheitsrecht und Internetrecht). Die Kompetenzen werden zum einen durch die Informatik-Lehrstühle der Universität Passau aber auch durch Wissenschaftler der Universität Regensburg und der Fachhochschule Deggendorf unterstützt. Durch zwei weitere Professuren sowie eine Juniorprofessur für IT-Sicherheit soll das Institut weiter verstärkt werden. Die Kompetenzen des Institutes erstrecken sich über verschiedene Gebiete der IT-Sicherheit und des Sicherheitsrechtes. Hierzu zählen beispielsweise Themen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit sowie Internetsicherheit und Internetrecht.

Neben der Grundlagen- und Aufbauforschung sieht sich das Institut vor allem als Ansprechpartner für die regionale Wirtschaft, Industrie und für Behörden. So werden Beratungen und Seminare angeboten sowie Studien und Analysen von Systemen auf ihre Rechtskonformität durchgeführt sowie Sicherheitskonzepte für Unternehmen und Behörden erarbeitet. Die Synergie zwischen Theorie und Praxis und damit zwischen Forschung und Industrie steht im Mittelpunkt des Institutes. Die Forschungsthemen des Instituts liegen an der Schnittstelle von IT-Sicherheit und Recht. Hierbei gilt es zunächst in den einzelnen Anwendungsbereichen die Konflikte, die durch den Einsatz von IT entstehen, herauszuarbeiten und zu analysieren. Dabei soll die Konformität der bestehenden Lösungen mit den rechtlichen Vorgaben untersucht werden. Hierzu ist zunächst geplant, eine Methodik zu entwickeln, wie aus den rechtlichen Vorgaben (wie Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsbeschlüsse) technische Systemanforderungen abgeleitet werden können. Ein weiteres Forschungsstandbein ist die Untersuchung von IT-Sicherheit als Geschäftsmodell.

Auch in die Lehre der Fakultät für Informatik und Mathematik und der Juristischen Fakultät werden die Themen des Instituts für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht Eingang finden. Im kommenden Sommersemester werden unter anderem eine Vorlesung für IT-Sicherheit, eine für Datenschutz und Datensicherheitsrecht sowie eine Vorlesung der Rechtsinformatik angeboten. Darüber hinaus veranstaltet das Institut zusammen mit dem Kompetenzzentrum e-Voting.cc in Wien halbjährlich einen Doktorandenarbeitskreis zum Thema „eVoting in Deutschland, Österreich und der Schweiz“, an dem Doktoranden aus verschiedenen Disziplinen teilnehmen.

Das Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht ist eines von drei Instituten (neben IFIS und FORWISS), deren Dachorganisation der Forschungscampus Informatik an der Universität Passau ist. Geschäftsführerin des Instituts ist Diplom-Informatikerin Melanie Volkamer.

Media Contact

Thoralf Dietz idw

Weitere Informationen:

http://www.isl.uni-passau.de/

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