Meilenstein für Studierende und die Wissenschaft in Deutschland

In ihrer heutigen BLK-Sitzung haben sich die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern einstimmig über die Eckpunkte für die Ausgestaltung des Hochschulpaktes 2020 geeinigt und legen diese nunmehr den Regierungschefs von Bund und Ländern zur Beschlussfassung am 13. Dezember 2006 vor.

Der Hochschulpakt beruht auf den beiden Programmlinien „Lehre“ und „Einführung von Programmpauschalen für die DFG“:

In der Säule „Lehre“ verpflichten sich die Länder bis zum Jahr 2010 zur Aufnahme von ca. 90.000 zusätzlichen Studienanfängern. Der Bund stellt hierfür 565 Mio. Euro bis 2010 zur Verfügung. Die Kosten werden mit 22.000 Euro je zusätzlichem Studienplatz verteilt auf vier Jahre kalkuliert, die zur Hälfte vom Bund finanziert werden.

Die deutschen Hochschulen müssen sich in ihren Forschungsleistungen im internationalen Vergleich noch stärker profilieren. Forschungsintensität und -exzellenz müssen auch dann gesteigert werden, wenn ein weiterer Anstieg an Studierenden die Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Dem wird mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes „Einführung von Programmpauschalen“ (Overhead) Rechnung getragen.

Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Anlage.

Frau Bundesministerin Annette Schavan: „Die heutige Einigung ist ein Meilenstein für die Hochschulen in Deutschland. Damit sind wir gut aufgestellt für die nächsten Jahre und können das Potential der zu erwartenden 90.000 zusätzlichen Studienanfänger nutzen.“ Der A-Koordinator Minister Prof. Dr. Jürgen Zöllner: „Die erste Bewährungsprobe für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern nach der Föderalismusreform ist bestanden: Den Nutzen haben die Studierenden und die Wissenschaft.“ Der B-Koordinator Minister Prof. Dr. Jan Olbertz: „Die Einbindung der Potentiale der neuen Länder führt zu einer gesamtstaatlichen Lösung der Zukunftsaufgabe, ausreichend Studienplätze für die junge Generation bereitzustellen.“

Anlage

1. Programmlinie Lehre

Die Verteilung der Mittel unter den Ländern erfolgt in den Jahren 2007 und 2008 über den so genannten Königsteiner Schlüssel. Die Länder stellen hierzu die Gesamtfinanzierung sicher. Ab dem Jahr 2009 wird für den gesamten Förderzeitraum „spitz“ abgerechnet auf der Grundlage der gegenüber 2005 zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Damit wird gewährleistet, dass die Gelder des Bundes letztendlich dorthin fließen, wo zusätzliche junge Menschen ihr Studium aufnehmen.

Sonderregelungen bestehen für die neuen Länder (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt) und für die Stadtstaaten:

– Die neuen Länder erhalten angesichts ihrer demographischen Besonderheiten in den Jahren 2007 bis 2010 eine Pauschale von insgesamt 15 % der vom Bund jährlich zur Verfügung gestellten Mittel dieser Säule. Im Gegenzug verpflichten sie sich, die Studienanfängerzahlen auf der Basis des Jahres 2005 auch in den Folgejahren sicher zustellen.

– Die Länder Bremen und Hamburg erhalten zusammen 3,5 % der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel unter der Voraussetzung, dass die Studienanfängerzahlen auf der Basis des Jahres 2005 sichergestellt werden. Darüber hinaus gehende Studienanfängerzahlen werden wie die der anderen Länder finanziert.

– Einig sind sich die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern auch darüber, dass Berlin eine Pauschale von 4 % der jährlich vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel erhalten soll. Offen ist zurzeit wegen der besonderen Situation Berlins nur noch die genaue Zahl der von Berlin im Gegenzug zu erhaltenden Studienanfängerplätze (zwischen 18.400 und 19.500).

Bei der Verwendung der Fördermittel werden die Länder besondere Schwerpunkte setzen: z.B. bei der Erhöhung des Anteils der Studienanfängerplätzen an Fachhochschulen, beim Ausbau des Frauenanteils bei Professuren oder bei der Einführung neuer, lehrbezogener Personalkategorien („Lecturer“).

2. Programmlinie Overhead

Die deutschen Hochschulen müssen sich in ihren Forschungsleistungen im internationalen Vergleich noch stärker profilieren. Forschungsintensität und -exzellenz müssen auch dann gesteigert werden, wenn ein weiterer Anstieg an Studierenden die Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Dem wird mit der zweiten Säule des Hochschulpaktes „Einführung von Programmpauschalen“ (Overhead) Rechnung getragen: über den Einstieg in die Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten wird die universitäre Forschung nachhaltig gestärkt. Dabei sollen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekte ein Plus von 20 % der Fördersumme erhalten. In den Jahren 2007 bis 2010 trägt der Bund die anfallenden Finanzierungskosten zu 100 %. Der Overhead wird ab 2007 für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren, Graduiertenkollegs gewährt, ab dem Jahr 2008 auch für sonstige neue DFG-geförderte Forschungsvorhaben.

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