Wissenschaftsrat setzt sich für mehr Handlungsspielräume in Sonderforschungsbereichen ein

Der Wissenschaftsrat bekräftigt seine Unterstützung für die Förderung von Sonderforschungsbereichen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Das Programm der Sonderforschungsbereiche dient dazu, exzellente Forschung zu ermöglichen. Es unterstützt Wissenschaftler bei Kooperationen innerhalb der Disziplinen und auch über deren Grenzen hinaus. Nachhaltige Effekte soll es dadurch entfalten, dass es den Hochschulen Anreize zur Konzentration ihrer Kräfte gibt. Das Programm hat seine Eignung zum Erreichen dieser Ziele in zahlreichen Fällen bewiesen und einen großen Beitrag zum Erhalt der Produktivität des deutschen Wissenschaftssystems geleistet.

In den letzten Jahren hat das Programm der Sonderforschungsbereiche eine erhebliche Ausweitung auf heute bundesweit über 280 Sonderforschungsbereiche erfahren und ist dabei zeitweilig unter finanziellen Druck geraten. Der Wissenschaftsrat beobachtet mit Sorge, dass dies in realen Beträgen zu einer Absenkung der Mittel für jeden einzelnen Sonderforschungsbereich geführt hat. Dadurch werden die Handlungsspielräume der beteiligten Wissenschaftler eingeschränkt. Auch die Wirksamkeit einzelner Sonderforschungsbereiche für die Profilbildung der Hochschulen hat nachgelassen.

Der Wissenschaftsrat ist der Auffassung, dass Mittelknappheit nicht der einzige Grund für diese Entwicklung ist. Er spricht sich dagegen aus, dem Programm der Sonderforschungsbereiche im Rahmen des Globalbudgets der DFG zu Lasten anderer Förderinstrumente überproportionale Mittelzuwächse zukommen zu lassen. Statt dessen sollte eine Konsolidierung des Programms bei der Zahl der Sonderforschungsbereiche ansetzen. Sollte diese noch weiter steigen, würde dies mittelfristig den Abschied vom Exzellenzanspruch bedeuten. Die Förderung als Sonderforschungsbereich muss einen erkennbaren Mehrwert gegenüber der Förderung unverbundener Einzelprojekte versprechen. Der Exzellenzanspruch muss mit einer wirksamen internen Qualitätskontrolle des SFB einhergehen.

Der Wissenschaftsrat ist der Auffassung, dass die Zahl der Sonderforschungsbereiche bei Wahrung des Exzellenzanspruchs derzeit ausreichend hoch ist. Sie sollte flexibel bleiben. Unter Anlegung des Maßstabs der Exzellenz muss sie auch absinken können. Dadurch können finanzielle Spielräume gewonnen werden, die der Ausstattung der einzelnen geförderten Sonderforschungsbereiche zugute kommen müssen. Vor allem sollten Antragsteller, Gutachter und Geschäftsstelle der DFG gemeinsam der Tendenz zu einer Standardisierung von Sonderforschungsbereichen und ihrer Teilprojekte entgegenwirken.

Der Beitrag von Sonderforschungsbereichen zur Profilbildung in der Forschung ist eng an die örtliche Konzentration der Teilprojekte gebunden. Dabei ist der Wissenschaftsrat der Auffassung, dass das Ortsprinzip heute nicht mehr im Sinne einer institutionellen Zugehörigkeit zu einer einzigen Hochschule verstanden werden darf. Kooperationen zwischen Wissenschaftlern verschiedener Hochschulen wie auch außeruniversitärer Einrichtungen an einem Ort tragen zur Überwindung von Abschottungstendenzen zwischen den verschiedenen Sektoren des Wissenschaftssystems bei und sind ausdrücklich zu begrüßen. Ziel der Förderung von Sonderforschungsbereichen muss es sein, eine lokale oder regionale Profilbildung zu unterstützen. In begründeten Ausnahmefällen kann es auch sinnvoll sein, im Rahmen von Sonderforschungsbereichen überregionale Kooperationen im Umfang von ein oder zwei Teilprojekten zu fördern.

Eine gleichberechtigte überregionale Kooperation von zwei oder mehr Hochschulen fördert die DFG im Rahmen des neuen Unterprogramms der Transregios. Der Wissenschaftsrat sieht die Chance, die Profilbildung der beteiligten Hochschulen zu unterstützen und zugleich durch die freiere Wahl der Kooperationspartner eine besonders hohe wissenschaftliche Qualität zu erreichen. Ob diese Ziele tatsächlich in gleichem Umfang zu realisieren sind, ist jedoch noch offen. Der Wissenschaftsrat behält sich deshalb vor, zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Schlüssigkeit des Instruments Transregio und zu seiner Einordnung in das Gesamtspektrum der Förderprogramme der DFG Stellung zu nehmen.


Hinweis: Die Stellungnahme „Schwerpunkte der Forschung an den Hochschulen. Stellungnahme zum Programm der Sonderforschungsbereiche“ (Drs. 5107/02) wird im Internet als Volltext veröffentlicht, sie kann aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrats per E-Mail angefordert werden.

Media Contact

Dr. Uta Grund idw

Weitere Informationen:

http://www.wissenschaftsrat.de/

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