DIN und VDI bündeln deutsche Wissenspotenziale zur Normungsarbeit

Im Vordergrund steht eine noch engere Abstimmung zwischen den beiden regelsetzenden Organisationen hinsichtlich ihrer jeweiligen Arbeitsprogramme – mit klarer Festlegung der Zuständigkeiten und vorheriger Absprache über die angestrebte Veröffentlichungsform, d. h. DIN-Normen (einschließlich Vornormen, Europäischer DIN-EN- und Internationaler DIN-ISO-Normen) oder VDI-Richtlinien. Dies gilt nicht nur für bewährte Arbeitsgebiete, sondern umfasst insbesondere auch innovative Technologien. Dadurch sollen die Synergiepotenziale ausgeschöpft, die begrenzten Ressourcen der an der Regelwerksarbeit beteiligten Experten und der von diesen vertretenen Kreise (z. B. aus Unternehmen, Organisationen, staatlichen Stellen und Hochschulen) zielsicherer eingesetzt und die Gefahr unnötiger Doppelarbeit und Doppelfestlegungen vermieden werden.

Aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit den beiden bisherigen gemeinsamen Normenausschüssen – „Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik im DIN und VDI“ (NALS) sowie „Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN“ (KRdL) – sieht die Vereinbarung auch die Gründung von Gemeinschaftsausschüssen für strategisch wichtige Bereiche der deutschen Wirtschaft vor.

Dieses Modell unterstreicht die Gemeinsamkeiten zwischen DIN und VDI und unterstützt ein geschlossenes Auftreten im Rahmen nationaler, europäischer und internationaler Normungsvorhaben. Dadurch wird das frühzeitige Einbringen des Wissenspotenzials Deutschlands in die übernationale Normungsarbeit wesentlich erleichtert.

Die Vereinbarung ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg, den DIN und VDI gemeinsam und mit Erfolg seit Gründung des DIN im Jahr 1917 zurückgelegt haben, und stellt die Weichen für eine noch wirksamere Gestaltung der Regeln der Technik im Sinn der deutschen Wirtschaft. Gegenwärtig stehen rund 1760 VDI-Richtlinien der Fachwelt zur Verfügung; das Deutsche Normenwerk umfasste Ende 2005 knapp 30.000 DIN-Normen.

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