Positives Signal für Internationalisierung des Studiums

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag Hessens gegen Bologna-Zentrum ab

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag Hessens gegen die Förderung des Bologna-Kompetenzzentrums der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) durch den Bund abgelehnt, weil dadurch eine möglichst zügige Umsetzung der „Bologna-Reformen“ gefährdet werde. Die Unterstützung der von der HRK ausgewählten Hochschulen solle nicht behindert werden, hieß es in der am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten einstimmigen Begründung. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn begrüßte die Entscheidung der Richter am Rande der Bologna-Konferenz in Bergen. „Die Entscheidung gegen den Antrag Hessens gibt der Internationalisierung des Studiums in Deutschland Rückenwind.“

Die Ministerin sieht sich in ihrer Politik bestätigt. „Die Umstellung der deutschen Studiengänge auf Bachelor- und Masterabschlüsse verbessert für die Studierenden die Chancen auf internationale Karrieren.“ Dies ermögliche gleichzeitig eine durchgreifende Reform des Studiensystems. Im Bologna-Abkommen haben sich Bund und Länder gemeinsam mit inzwischen 45 europäischen Staaten darauf geeinigt, die vollständige Umstellung der Studiensystems bis zum Jahr 2010 zu erreichen und damit einen einheitlichen Europäischen Hochschulraum zu schaffen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert das Bologna-Zentrum der HRK bis zum Jahr 2007 mit 4,4 Millionen Euro. Dort werden 20 ausgewählte Hochschulen durch gezielt geschulte Expertinnen und Experten bei der Einführung international kompatibler Bachelor-Master-Studiengänge beraten. In Übereinstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst beteiligt sich hieran auch die Fachhochschule Frankfurt.

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