Reform des Hochschuldienstrechts tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Bulmahn: „Beschäftigungschancen für junge Wissenschaftler in Deutschland werden deutlich attraktiver“

Mit dem neuen Jahr werden die Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland grundlegend verbessert. Am morgigen Freitag, dem 31.12.2004, tritt das neue Hochschuldienstrecht in Kraft. Damit wird für den wissenschaftlichen Nachwuchs die Juniorprofessur dauerhaft eingeführt und die Befristung von Arbeitsverhältnissen auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt. Für die Professorenbesoldung gilt ab sofort durchgängig das Leistungsprinzip. Die bisherigen Altersstufen der Besoldung werden durch die Möglichkeit einer leistungsorientierten Bezahlung ersetzt. Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn bezeichnete die Reform in Berlin als wichtigen Schritt für die Modernisierung der Hochschulen: „Deutschland wird im internationalen Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte spürbar attraktiver.“

Die Einführung der Juniorprofessur verschaffe den jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und – wissenschaftlern frühe Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in Forschung und Lehre. Bundesweit gebe es bereits weit über 620 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die hoch motiviert hervorragende Arbeit leisten, so Bulmahn. „Die Juniorprofessur hat sich bereits in der Startphase als Magnet gerade auch für junge Wissenschaftlerinnen und für bislang im Ausland tätige Nachwuchswissenschaftler erwiesen.“

Mit der Reform des Hochschuldienstrechts erhalten die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen und an außeruniversitären Forschungseinrichtungen wieder eine gesicherte Befristungsgrundlage. Die Reform war wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli dieses Jahres notwendig geworden.

Mit dem neuen Professorenbesoldungsreformgesetz wird zudem die Besoldung der Hochschullehrerinnen und -lehrer in Deutschland grundlegend reformiert. Die neue Besoldung gilt ab dem 1. Januar 2005 bundesweit für alle neu berufenen Professoren und Juniorprofessoren. Darüber hinaus haben die bereits tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Möglichkeit, in das neue Besoldungssystem zu wechseln.

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