Bundesregierung legt ersten Stammzellbericht vor

Bulmahn und Schmidt : „Stammzellgesetz hat sich bewährt“

Das Stammzellgesetz zur Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen hat sich nach Ansicht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn bewährt. Das Verfahren sichere hohe ethische Standards und schaffe sichere Bedingungen für die Forschung, erklärten die Ministerinnen anlässlich der Verabschiedung des ersten Erfahrungsberichts zur Durchführung des Stammzellgesetzes durch das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. „Die mit dem Gesetz eröffneten Möglichkeiten für die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen werden wahrgenommen.“

Der Bericht gibt für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 31. Dezember 2003 einen Überblick über die Erfahrungen bei der Prüfung und Genehmigung von Anträgen auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken. Demnach sind bisher fünf Anträge genehmigt worden. Außerdem gibt der Bericht den Stand der internationalen Forschung mit verschiedenen Arten von Stammzellen wieder.

Nach dem Stammzellgesetz dürfen nur vor dem 1. Januar 2002 gewonnene Stammzellen für hochrangige Forschungsziele zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Grundlagenforschung oder für die Erweiterung medizinischer Kenntnisse bei der Entwicklung diagnostischer, präventiver oder therapeutischer Verfahren zur Anwendung bei Menschen verwendet werden. Einfuhr und Verwendung müssen vom Robert Koch-Institut unter Berücksichtigung der Stellungnahme einer unabhängigen Zentralen Ethik-Kommission für Stammzellforschung genehmigt werden.

Nach den Daten des Berichts ist die Forschung mit Stammzellen ein rasch expandierendes Forschungsgebiet mit hohem medizinischen Anwendungspotenzial insbesondere in der regenerativen Medizin. Durch diese Forschung werden gegenwärtig sowohl mit embryonalen als auch mit adulten Stammzellen neue und wichtige Erkenntnisse gewonnen. Obwohl sich die Stammzellforschung derzeit noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung bewegt, bietet sie mittelfristig die Perspektive für einen neuen Behandlungsansatz zur Wiederherstellung funktionsgestörter Gewebe und Organe. In Zukunft könnte es so möglich sein, einzelne Organfunktionen zu ersetzen. Damit würden neue Behandlungsmöglichkeiten für Erkrankungen eröffnet, die auf dem Ausfall nur einiger ganz spezifischer Zelltypen beruhen, wie etwa bei der Parkinson’schen Krankheit oder der jugendlichen Diabetes mellitus.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Stammzellforschung maßgeblich im Schwerpunkt „Biologischer Ersatz von Organfunktionen“ im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms. Es enthält 32 Projekte und wird im Zeitraum von 2001 bis 2006 mit insgesamt 9,9 Millionen Euro gefördert. Von diesen Projekten setzen 18 Vorhaben mit einem Fördervolumen von zusammen 5,6 Millionen Euro Stammzellen ein. Davon werden in drei Vorhaben (Fördermittel: 0,9 Millionen Euro) neben tierischen auch humane embryonale Stammzellen untersucht, in zehn Projekten (Fördermittel: 3,1 Millionen Euro) werden auch humane adulte Stammzellen eingesetzt. In den übrigen Vorhaben werden tierische Stammzellen für die Forschung verwendet. Daneben werden gegenwärtig im Schwerpunkt „Tissue Engineering“ fünf Projekte mit insgesamt etwa 1,7 Millionen Euro gefördert, in denen humane adulte Stammzellen untersucht werden. Darüber hinaus gibt es weitere Projekte mit tierischen und humanen adulten Stammzellen in verschiedenen anderen BMBF-Förderschwerpunkten. In Kürze ist die Ausschreibung eines neuen Förderschwerpunkts „Zellbasierte, regenerative Medizin“ geplant, für die nach gegenwärtiger Planung Mittel in Höhe von 4 Millionen Euro jährlich vorgesehen sind.

Den vollständigen Bericht finden Sie im Internet unter:
http://www.bmbf.de/pub/erster_stammzellbericht.pdf

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Weitere Informationen:

http://www.bmbf.de

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