Wissenschaftsrat will radikale Veränderungen für Studienanfänger

Auf Studienanfänger könnten in Zukunft radikale Veränderungen zukommen. Nach einem Beschluss des Wissenschaftsrats sollen Hochschulen künftig ein umfassendes Auswahlrecht für Numerus- Clausus-Fächer erhalten. In Fächern mit freiem Zugang ist eine Studieneingangsphase von einem Jahr vorgesehen, an deren Ende geprüft werden soll, ob der Studierende für das Fach geeignet ist. Mit seinen Empfehlungen will der Wissenschaftsrat die Zahl der Studienabbrecher senken und die Motivation der Studenten stärken.

Das Gremium, das Bund und Länder in Forschungsfragen berät, betonte am Freitag bei seiner Sitzung in Berlin, es müsse garantiert sein, dass die Abiturbesten einen Studienplatz bekommen. Das Gremium folgte mit seinen Empfehlungen sowohl den Vorstellungen der SPD- als auch der Unions-geführten Bundesländer. Die A-Länder wollten den Abiturbesten einen Anspruch auf ein Studium sichern, die B-Länder wollten den Hochschulen das Auswahlrecht geben, sagte der Generalsekretär des Wissenschaftsrats, Wedig von Heyden.

Er gehe davon aus, dass Bund und Länder jetzt zügig den Hochschulzugang neu regeln und eine entsprechende Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschließen. Im Wissenschaftsrat sind neben Wissenschaftlern Politiker von Bund und Ländern vertreten.

Für den Schulbereich schlugen die Experten vor, mittelfristig überall ein Zentralabitur oder andere Verfahren zur gerechten Vergleichbarkeit von Abiturzeugnissen einzuführen. In der Oberstufe soll ein naturwissenschaftliches Grundlagenfach unterrichtet werden. Gedacht wird an einen Grundkurs aus Biologie, Chemie und Physik; eine Spezialisierung wäre dann im Leistungskurs möglich. Außerdem sollen die Schulen zusammen mit den Hochschulen ihr Beratungsangebot systematisch ausbauen und den Schüler deutlich machen, was konkret im Studium von ihnen verlangt wird.

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