Berufsausbildung soll auf das Hochschulstudium angerechnet werden

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) setzen sich für eine verbesserte Anerkennung außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten für ein Hochschulstudium ein. In einer gemeinsamen Erklärung haben sie die Hochschulen aufgerufen, z. B. Prüfungen der beruflichen Fortbildung bei adäquatem akademischem Niveau auf ein Studium anzurechnen.

Hierzu sollen im Rahmen der beruflichen Bildung Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben werden. Wenn die Qualifikationen außerhalb der Hochschulen erworben wurden, aber den Anforderungen des jeweiligen Studienganges entsprechen, sollen sie mit anerkannt werden. Dies führe zu einer Optimierung der verschiedenen Bildungswege sowie zu einer effizienten Organisation eines Systems des lebensbegleitenden Lernens. Damit wird der wachsenden Bedeutung der beruflichen Fortbildung Rechnung getragen, deren Angebote zum Teil hinsichtlich der Inhalte und des Niveaus nicht hinter den Anforderungen der Hochschulen zurückstehen.

„Hiermit ist ein wichtiger Schritt zur effizienten Gestaltung von Bildungswegen getan“, sagte Bundesministerin Edelgard Bulmahn. Sie regte den Abschluss von Vereinbarungen zwischen einzelnen Hochschulen einerseits und Kammern oder Bildungsträgern andererseits an. Damit könnten aufwendige Einzelfallprüfungen vermieden werden.

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Staatsministerin Karin Wolff, sieht in ECTS ein praktikables Instrumentarium, über das sich Ausbildungen in verschiedenen Einrichtungen effizient verbinden lassen. „Mit der gemeinsamen Erklärung werden die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium erfolgen kann“, sagte die Präsidentin.

HRK-Präsident Professor Dr. Peter Gaehtgens begrüßte besonders, dass in der Erklärung die Autonomie der Hochschulen insbesondere bei der Festlegung von Studienanforderungen und bei der Äquivalenzprüfung ausdrücklich hervorgehoben wird. Dies unterstütze die Hochschulen dabei, auch über dieses Instrument ihr jeweiliges Profil zu schärfen. Es wird in Zukunft mehr auf die Inhalte der erworbenen Qualifikation ankommen und weniger darauf in welcher Institution diese erworben wurden.

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