Wissenschaft und Kultur sollen für alle Internet-Nutzer zugänglich werden

„Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnet

Gemeinsam mit den Repräsentanten der großen deutschen und internationalen Wissenschaftsorganisationen hat Prof. Peter Gruss, der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, am Mittwoch, den 22. Oktober, die „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) unterzeichnet. Vorausgegangen war eine dreitägige Konferenz im Berlin-Dahlemer Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft. Dabei diskutierten international führende Experten über neue Zugangsmöglichkeiten zu wissenschaftlichem Wissen und kulturellem Erbe durch das Internet.

Zum ersten Mal bietet das Internet die Möglichkeit, Wissen weltweit für jeden zugänglich zu machen. Es wird erwartet, dass sich dadurch auch die Publikationspraxis und das bisherige System der Qualitätssicherung in den Natur- und Geisteswissenschaften stark verändern wird. Die Wissenschaftsorganisationen rufen mit der „Berliner Erklärung“ dazu auf, das Internet für die wissenschaftliche Kommunikation und Publikation konsequent zu nutzen. Dabei richten sich ihre Empfehlungen zum „offenen Zugang“ (Open Access) nicht nur an Forschungseinrichtungen, sondern in gleichem Maße an Kulturinstitutionen wie Bibliotheken, Archive oder auch Museen.

Beiträge nach dem „Prinzip des offenen Zugangs“ können sowohl wissenschaftliche Forschungsergebnisse als auch Rohmaterialien und Metadaten, Quellenmaterialien, digitale Repräsentationen von bildlichem und grafischem Material sowie wissenschaftliche Materialien in multimedialer Form sein. Dabei räumt der Autor bzw. Urheber allen Nutzern ein freies, unwiderrufliches und weltweites Recht auf den Zugang zu seinen Daten ein. Zugleich erteilt er die Genehmigung, das Werk (unter korrekter Angabe der Autoren- bzw. Urheberschaft) zu nutzen, zu kopieren und digital weiterzuverbreiten. Die vollständige Arbeit soll zusammen mit allen ergänzenden Materialien und der Erklärung über die Nutzungsrechte über ein Online-Archiv elektronisch bereitgestellt werden. Ein solches Archiv kann sowohl von akademischen Institutionen als auch von staatlichen oder privaten Organisationen betrieben werden, welche die Grundsätze des „offenen Zugangs“ befolgen und eine langfristige Archivierung der Publikationsdaten gewährleisten.

Die Unterzeichner der Berliner Erklärung

  • ermutigen ihre Wissenschaftler, die eigenen Arbeiten nach dem Prinzip des „offenen Zugangs“ zu veröffentlichen,
  • appellieren an die Kulturinstitutionen, ihre Ressourcen ebenfalls nach dem Prinzip des „offenen Zugangs“ zur Verfügung zu stellen,
  • suchen nach Mitteln und Wegen, um bei den „Open-Access“-Beiträgen eine wissenschaftliche Qualitätssicherung zu gewährleisten sowie die Regeln der „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ einzuhalten, und
  • wollen darauf hinwirken, dass solche Publikationen bei der Begutachtung der Forschungsleistung und für die wissenschaftliche Karriere der Autoren anerkannt werden.

Die „Berliner Erklärung“ der Wissenschaftsorganisationen steht im Einklang mit der „Bethesda Declaration on Open Access Publishing“ und der „Budapest Open Access Initiative“. Beide fordern ebenfalls eine grundlegende Veränderung im System der wissenschaftlichen Publikationspraxis. Die „Berliner Erklärung“ schließt darüber hinaus das kulturelle Erbe mit ein. Dies geht auf die Initiative von ECHO (European Cultural Heritage Online) zurück, einem von der EU-Kommission geförderten Pilotprojekt. Dabei entwickeln 16 Partner aus 9 europäischen Ländern Lösungen, um das kulturelle Erbe im Internet zugänglich zu machen.

Media Contact

Dr. Andreas Trepte Max-Planck-Gesellschaft

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