Wissensmanagement gegen Informationsflut

Rechtliche Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend

Wissen ist der Rohstoff der Zukunft und der Mensch Rohstoffträger. Doch wie kann er das zur Verfügung stehende Wissen richtig verarbeiten? Bei einem interdisziplinären Symposium zum Thema „Geistiges Eigentum“ in der Wiener Albertina wiesen Fachleute darauf hin, dass die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wissensgesellschaft noch nicht ausreichend vorhanden sind.

„Seit der rasanten Verbreitung des Internet steht vielen Menschen ein ungeheures Angebot an Wissen zur Verfügung“, erklärt Dimitris Karagiannis, Gründer der Abteilung Knowledge Management am Institut für Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien. Dieses vorhandene Wissen gilt es zu nutzen, wobei die Informationstechnologie als Verarbeitungswerkzeug dient. „Inhalte, Menschen und auch Rechnerleistung müssen vernetzt werden“, so Karagiannis. Der Computer wird dabei immer mehr zum „Wissensträger“. „Die Geschwindigkeit der Rechner verdoppelt sich alle 18 Monate, die Netzwerkgeschwindigkeit alle neun Monate“, so der Wirtschaftsinformatiker. In Zukunft werde der Quantencomputer die Entwicklung noch weiter beschleunigen.

Auch der Alltag wird sich in naher Zukunft massiv verändern. Integrierte Rechner in technischen Geräten und der vernetzte – und damit auch gläserne – Mensch werden bald Wirklichkeit sein. Doch für Kargiannis ist die Gesellschaft dafür noch nicht reif: „Wir sind noch nicht darauf ausgerichtet, die angebotenen Informationen zu verarbeiten. Doch wenn der Mensch als Wissensträger versagt, dann bricht die ganze Wissenskette zusammen.“

Als Probleme nannte er die nötige Eigenverantwortung der Wissensarbeiter, ungeklärte ethische und rechtliche Fragen und Computer, die erst den geänderten Bedingungen angepasst werden müssten. Ziel ist es, die entstandene Wissenslücke zwischen Mensch und Rechner zu schließen: „Wissen kann modelliert werden. Wenn nicht, haben wir noch nicht die richtige Sprache gefunden.“

Designschutz als neues Rechtsgebiet

Über mangelnde Arbeit können sich die Experten jedenfalls nicht beklagen. Das gilt unter anderem für die EU-Designschützer beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante. Seit Anfang 2003 kann ein EU-weit wirksames, registriertes Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet werden, seit April gab es bereits mehr als 35.000 Anmeldungen (!) „Das Geschmacksmusterrecht ist zwischen Technik und dem Urheberrecht angesiedelt. Es dient dazu, die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder einen Teil davon rechtlich zu schützen“, erklärt der Vizepräsident des Amtes, Alexander von Mühlendahl, das neue Rechtsgebiet. Damit sind industrielle und handwerkliche Erzeugnisse und deren Verpackung und Gestaltung gemeint. Interessant ist der Designschutz auch in Hinblick auf die Verwendung von Ersatzteilen. „Da wird sich noch einiges tun.“

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Matthias Sturm pressetext.austria

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