Gemeinsame Erklärung der Nationalen Ethikräte Deutschlands und Frankreichs zum Thema Biobanken

Für die Einrichtung von Biobanken müssen auf nationaler und internationaler Ebene gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Diese Auffassung vertreten der Nationale Ethikrat der Bundesrepublik Deutschland (NER) und das Comité consultatif national d’éthique Frankreichs (CCNE) in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.

Gegenstand dieser Erklärung und der ihr zugrunde liegenden Stellungnahmen beider Gremien sind Biobanken für die biomedizinische Forschung, d. h. privat oder öffentlich unterhaltene Einrichtungen zur langfristigen Speicherung von Substanzen des menschlichen Körpers (Zellen, Gewebe, Blut, DNA) und zur Speicherung personenbezogener Daten der Spender (genetische sowie gesundheits- und lebensstilbezogene Informationen).

In der gemeinsamen Erklärung werden die mit Biobanken verbundenen Probleme und Fragen skizziert.

Das Sammeln und Vergleichen von Körpersubstanzen und den daraus gewonnenen Daten in sehr großem Maßstab erlauben es, Zusammenhänge herzustellen, die auf lange Sicht zu wertvollen diagnostischen und therapeutischen Kenntnissen führen können, bergen auf der anderen Seite jedoch die Gefahr, dass die Daten und Körpersubstanzen zu einem anderen Zweck als dem genutzt werden, in den der Spender eingewilligt hat, und an Dritte weitergegeben werden können.

Von wesentlicher Bedeutung bei der Regulierung von Biobanken sind:

  • die Gewährleistung einer lückenlosen Kette der Verantwortung innerhalb der Bereiche Gewinnung, Speicherung, Handhabung und Nutzung von Körpersubstanzen und personenbezogenen Daten
  • eine klare Definition der freien und aufgeklärten Einwilligung des Spenders sowie
  • Fragen der Solidarität, des Altruismus und der Gerechtigkeit.

Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass in beiden Ländern neue Rahmenbedingungen erarbeitet werden müssen, um die Entwicklung und Nutzung der Forschung mit dem Schutz des Individuums in Einklang zu bringen. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur für Deutschland und Frankreich. Sie muss auch auf internationaler Ebene gelöst werden.

Parallel zur gemeinsamen Erklärung von NER und CCNE legt der französische Ethikrat seine Stellungnahme zum Thema Biobanken vor. Die Stellungnahme des NER wird zum Jahresende veröffentlicht.

Media Contact

Ulrike Florian Nationaler Ethikrat

Weitere Informationen:

http://www.ethikrat.org

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