Uni Köln erhält neue Grundordnung
Anpassung an das neue Hochschulgesetz
Der Senat der Universität zu Köln hat in seiner Sitzung am 12. Juli beschlossen, eine Kommission zur Anpassung der Grundordnung der Universität zu Köln an das am
1. April 2000 in Kraft getretene neue Hochschulgesetz einzusetzen. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde Professor Dr. Peter J. Tettinger, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, bestimmt. Der Kommission gehören sieben Professoren – aus jeder Fakultät ein Mitglied -, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, zwei weitere Mitarbeiter, drei Studierende und ein Vertreter des Kanzlers mit beratender Stimme an. Der Rektor hat den Kommissionsvorsitzenden um Prüfung gebeten, ob auch die Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Stimme hinzuzuziehen ist.
Die Kommission soll in einer ersten Phase die wichtigsten Entscheidungspunkte identifizieren, bestehende Alternativen ermitteln, Argumente dazu erarbeiten und bewerten sowie einen Entscheidungsvorschlag der Kommission erstellen. Die Fakultäten, Zentralen Einrichtungen, und der Allgemeine Studentenausschuss sollen frühzeitig beteiligt und eine uneingeschränkte Transparenz der Entscheidungsfindung angestrebt werden. Auf der Grundlage des Entscheidungsvorschlags der Kommission und der dazu eingegangenen Stellungnahmen wird dann der Senat der Universität zu Köln über die einzelnen Entscheidungspunkte beschließen. In einer zweiten Phase soll die Kommission den konkreten Textvorschlag erarbeiten, der nach der Stellungnahme der beteiligten Einrichtungen dem Senat zur entgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.
Verantwortlich: Anneliese Odenthal
Für Rückfragen steht Ihnen Professor Dr. Peter Tettinger unter der Telefonnummer 0221/470-2289 zur Verfügung.
Unsere Presseinformationen finden Sie auch im World Wide Web http://www.uni-koeln.de/organe/presse/pi.
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