"Unterschriftensammlung des DHV ist unseriös und irreführend"


Dienstrechtsreform soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden

Zu der Unterschriftensammlung des Deutschen Hochschulverbandes der gestern mit einer vierseitigen Anzeige in der FAZ die Dienstrechtsreform von Bundesministerin Bulmahn kritisiert hat, erklärte die Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Sabine Baun:

„Die Unterschriftensammlung des DHV basiert auf falschen Fakten und Unwahrheiten. Das ist unseriös und irreführend. Aus diesem Grund sieht sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung veranlasst, die falschen Aussagen richtig zustellen:

  • Die DHV-Behauptung, dass die Ausgangsgehälter für neuberufene Professoren um monatlich 1.500 DM auf feste Grundvergütungen gesenkt werden, ist völlig falsch. Richtig ist, dass das Gehalt frei verhandelt wird und nicht unter eine bestimmte Untergrenze fallen darf. Diese Untergrenze ist mitnichten ein „Ausgangsgehalt“. Es legt eine Mindestgrenze fest, zu der ein leistungsbezogener Gehaltsbestandteil hinzukommt. Richtig ist, das Gehalt wird sich in Zukunft nicht mehr am Lebensalter orientieren. Die Bewertung von Lehre und Forschung werden in das Gehalt entscheidend mit einfließen.
  • Falsch ist auch, dass die Dienstrechtsreform eine Kürzung bei den Ausgaben der Professorengehälter vorsieht. Sie sieht vielmehr vor, dass eine solche Kürzung gesetzlich ausgeschlossen wird. Die Länder sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, das Personalbudget jährlich über die normale Besoldungsanpassung hinaus um durchschnittlich 2 % zu erhöhen.
  • Die Behauptung variable Gehaltsbestandteile könnten nicht pensionsfähig sein, entbehrt jeder Grundlage.
  • Unzutreffend ist ebenfalls, dass die Habilitation für alle Fächer gesetzlich verboten werden soll. Die Habilitation ist aber – entgegen der Einstellung des DHV – als Verfahren zur Qualitätsfeststellung für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in einem modernen Hochschulsystem überflüssig und veraltet. Dies ist auch die Auffassung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrates
  • Bund und Länder sind in der Lage, die Einrichtung von Juniorprofessuren zu finanzieren. Das BMBF wird die Länder in der Anfangsphase der Einführung von Juniorprofessuren mit insgesamt 360 Millionen Mark unterstützen. Die Juniorprofessur erschwert nicht die wissenschaftliche Arbeit im Team. Im Gegenteil, die nach Auffassung des DHV „bewährte Assistentenkultur“ hat sich eben nicht bewährt, weil die Assistenten durch die von ihnen zu erstellende Habilitation – die eine Einzelleistung ist – gerade dadurch nicht zur Teamarbeit motiviert werden.

Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, wird die von ihr geplante Dienstrechtsreform umsetzen. Sie fühlt sich unterstützt durch den öffentlichen Appell von 464 deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland, die darauf drängen, dass die Reform so schnell wie möglich umgesetzt werden soll. Sie geht davon aus, dass viele Unterzeichner der Aktion des Deutschen Hochschulverbandes den Aufruf nicht unterschrieben hätten, wenn sie vom DHV sachlich und seriös informiert worden wären. Der Gesetzentwurf wird noch vor dem Sommer in den Bundestag eingebracht und die Dienstrechtsreform in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Es ist wichtig und notwendig, gerade jetzt den Generationswechsel an den Hochschulen zu nutzen, um mit dieser wegweisenden Strukturreform einen wichtigen Schritt zur Modernisierung unserer Hochschulen in Deutschland zu tun.“

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Iris Marzian idw

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