HRK unterstützt DFG-Empfehlungen zur verbesserten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 19./20. Februar in Berlin die DFG-Empfehlungen zur verbesserten Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt. Eine Präsidialarbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft hatte im letzten Jahr Empfehlungen zur zukünftigen Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch die DFG vorgelegt. HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried erläuterte im Anschluss an die HRK-Plenarsitzung, dies sei ein anderer Kernbereich der anstehenden Dienstrechtsreform. „Die öffentliche Diskussion hat sich bisher zu sehr auf die Professorenbesoldung konzentriert“, sagte Landfried . „Aber es sind auch Veränderungen in den Qualifikationsstrukturen nötig, die eine Neuordnung auch der Beschäftigungsverhältnisse im wissenschaftlichen Bereich gerade unterhalb der Professorenebene mit sich bringen müssen.“

In dem Plenarbeschluss wird u.a. empfohlen, Stellenpläne, in denen jede Professoren- und Mitarbeiterstelle verbindlich festgelegt ist, durch eine flexible Personalentwicklung in Eigenverantwortung der Hochschulen zu ersetzen, wie dies in einigen Ländern bereits geschieht. Dies entspricht auch den kürzlich veröffentlichten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Personalstruktur und Qualifizierung. Die Hochschulen sollten nach Auffassung des HRK-Plenums in die Lage versetzt werden, Aufgaben, Status und Vergütung der jeweiligen Mitarbeiter nach den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Faches eigenständig festzulegen.

Das Plenum unterstützt auch den Beschluss der DFG, dass Nachwuchswissenschaftler im Rahmen geförderter Projekte ihre eigene Stelle beantragen können. Die Hochschulen sollten außerdem die Möglichkeit erhalten, Doktoranden auf deren Wunsch auch auf Qualifikationsstellen zu beschäftigen, die aus Stipendien und anderen Mitteln finanziert werden könnten. Für die Doktoranden hätte dies den Vorteil, dass sie neben der Kranken- auch durch Arbeitslosen- und Rentenversicherung sozial abgesichert wären.

Darüber hinaus sollen sich nach Auffassung der HRK die Hochschulen künftig verstärkt dafür einsetzen, dass etwa durch career centers und die Vermittlung von wirtschaftsnahen Zusatzqualifikationen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch noch nach der Promotions- und Postdoktorandenphase Karrierewege in der Wirtschaft eröffnet werden.

Die Plenarversammlung appellierte an Bund und Länder, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Vergütung der Nachwuchswissenschaftler stärker wettbewerbs- und leistungsorientiert zu gestalten. Deren Dienstaufgaben sollten flexibel und ohne starre Stellenkategorien definiert werden. Andernfalls könne sich in einigen Fächern die Tendenz verstärken, direkt nach dem Abschluss des Hochschulstudiums in die Wirtschaft zu wechseln. Um das Innovationspotential Deutschlands zu erhalten, sei es aber unerlässlich, eine ausreichende Zahl von Nachwuchswissenschaftlern auch für die Wissenschaft heranzubilden. Die gegenwärtig stattfindende Reform des Hochschuldienstrechts müsse hierfür genutzt werden.
(Wortlaut des Beschlusses im Internet unter www.hrk.de)

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Susanne Schilden idw

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