Vertragliche Hochschulsteuerung im Bundesvergleich

Das Institut für Hochschulforschung (HoF) Wittenberg erstellt einen bundesweiten Überblick über Zielvereinbarung und Hochschulverträge als Instrument der Hochschulsteuerung.

In einer ersten Stufe können Informationen zur externen Steuerung von Universitäten sowie Beispielverträge über die Webseite des HoF abgerufen werden.

Zielvereinbarungen und Hochschulverträge werden in Zukunft in fast allen Bundesländern zur externen Steuerung von Hochschulen eingesetzt. Allein neun Bundesländer entwickeln gegenwärtig für ihre Universitäten eigene Zielvereinbarungen, die zum Teil noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollen. Andererseits liegen aus einigen Bundesländern erste Erfahrungen mit zum Teil sehr unterschiedlichen Konzepten vor.
So können sich Zielvereinbarungen auf wenige oder ein einziges Element der Hochschulsteuerung beziehen, indem zum Beispiel vertraglich vereinbart wird, die Lehrqualität zu verbessern oder leistungsorientierte Budgetierung einzuführen. Andererseits können Zielvereinbarungen umfassende Regelwerke sein, die die wesentlichen Bereiche einer Hochschule vertraglich regeln. Ebenso reichen die möglichen Sanktionen von kleinen Zusatzleistungen des Staates bis hin zu kennzahlengesteuerten Finanzierungssystemen.

Die Übersicht kann über die Webseite des Institutes http://www.hof.uni-halle.de/forsch.htm unter“Zielvereinbarungen“ abgerufen werden. In kürze wird die Zusammenstellung zu Zielvereinbarungen und Verträgen mit Fachhochschulen ergänzt werden.

Nähere Informationen:
Karsten König 03491-466-211; keonig@hof.uni-halle.de

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Karsten König idw

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