Bahn frei für Modernisierung des Versicherungsfachwirts

Mit der 5. Sitzung am 14. und 15. Januar 2008 konnte nach rund einem halben Jahr die intensive Sachverständigenarbeit im Rahmen der Neuordnung der Fortbildung „Versicherungsfachwirt“ erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Vertreter von ver.di für die Arbeitnehmerseite und die Vertreter des BWV und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für die Arbeitgeberseite, haben sich auf eine kompetenzorientierte Verordnung verständigt. Damit wird beschrieben, was der Teilnehmer nach der Fortbildung können und durch die Prüfung nachweisen muss. Die notwendigen Kompetenzen werden aus den zentralen Aufgaben der Versicherungswirtschaft abgeleitet: die Entwicklung und der Vertrieb innovativer Versicherungs- und Finanzprodukte (siehe Profil neuer Versicherungsfachwirt im Anhang). Die Qualifikation zielt nun auf Funktionen im Vertriebsmanagement, Schaden- und Leistungsmanagement, Risikomanagement sowie in der Mitwirkung in Projekten der Produktentwicklung ab.

Um den Fortbildungsinteressierten eine passgenaue Ausrichtung auf ihre Tätigkeitsfelder und die Produktpolitik ihrer Unternehmen anbieten zu können, beinhaltet die Qualifikationsstruktur neben obligatorischen Bausteinen auch Wahlmöglichkeiten. Alle Teilnehmer erwerben die Fähigkeiten, generelle Management-, Marketing- und Vertriebsprozesse planen, durchführen und kontrollieren zu können – dabei wurde bewusst eine deutliche Hinzunahme des Finanzdienstleistungsbereiches vorgenommen. Die Vertiefung erfolgt in einem der sechs Spartenbereiche und einem der drei betrieblichen Kernprozesse (siehe Strukturmodell http://www.bwv-online.de).

„Das Ziel, unsere Fortbildung für die Versicherungswirtschaft nah an den Bedarfen der Branche weiter zu entwickeln und dadurch den Fachwirt eng mit der Unternehmenswelt zu verzahnen, können wir mit diesem Verordnungsentwurf erreichen“, so Dr. Katharina Höhn, Hauptgeschäftsführerin des BWV e.V..

Um der gestärkten Bedeutung des Bereichs Finanzen in der Fortbildung gerecht zu werden und um einen inhaltlich nahtlosen Anschluss an die neue Ausbildung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen zu gewährleisten, haben sich die Sachverständigen auf den Titel „Fachwirt für Versicherungen und Finanzen“ verständigt.

Die letzten Schritte im Neuordnungsverfahren sind die Überprüfung des Verordnungsentwurfs durch den Hauptausschuss des BIBB (Bundesinstitut für berufliche Bildung) und das BMJ (Bundesministerium der Justiz) und die anschließende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die Veröffentlichung ist für Sommer 2008 geplant. Die neue Verordnung soll damit am 01.01.2009 in Kraft treten.

Profil des neuen Versicherungsfachwirtes

Geprüfte Versicherungsfachwirte sind qualifiziert, in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben auszuüben.

Dazu zählt insbesondere:

– Bewerten versicherungsfachlicher Sachverhalte auf der Basis der Analyse betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie die sich daraus ergebende Ableitung begründbarer Handlungsschritte;

– Durchführen kundenorientierter Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie Entwicklung von Problemlösungsstrategien für private und gewerbliche Risiken;

– Wahrnehmen von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben sowie das Konzipieren und Organisieren von Projekten unter systematischer und zielorientierter Anwendung von Führungsgrundsätzen und Kommunikationstechniken;

– Anstoßen der Entwicklung von innovativen Produkten sowie das Mitwirken an Projekten zur Produktentwicklung.

– Organisation und Optimierung von Geschäftsprozessen im Vertrieb

– Managen von komplexen Risiken

– Bearbeiten von komplexen Schaden- und Leistungsfällen unter Berücksichtigung von Assistance-Leistungen und das Gestalten von Geschäftsprozessen im Schaden- und Leistungsmanagement

Media Contact

Michaela Reichle presseportal

Weitere Informationen:

http://www.bwv-online.de

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