Qualitätssicherung klebebasierter Verbindungstechnik für Luftdichtheitsschichten

Bild 1: ND/A-Kennzeichnung für die Kombination Klebeband x / Sperrholz aus Bild 2.

Neuer Bericht aus der Bauforschungsförderung des Bundes

Die Ausführung von Stößen, Überlappungen und Anschlüssen von Luftdichtheitsschichten mit Klebebändern muss dauerhaft gewährleistet sein. Dauerhaftigkeit beschreibt im Bauwesen einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren. Die DIN 4108-7 enthält für Verklebungen von Bahnen untereinander bzw. für Anschlüsse (z.B. Folie an Mauerwerk) eine Vielzahl von Konstruktionsempfehlungen auf der Basis moderner Klebebänder und -massen, welche auch ohne mechanische Sicherung auskommen sollen. Diese Konstruktionsempfehlungen können derzeit auf Grund fehlender Vergleichsmöglichkeiten kaum als gesicherter Stand der Technik erachtet werden.

Zur Beschreibung der Qualität von Klebeverbindungen für Luftdichtheitsschichten wurden im Rahmen eines Forschungsvorhabens, gefördert durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), umfangreiche Untersuchungen hinsichtlich der Einflüsse unterschiedlicher Verarbeitungsbedingungen und der beschleunigten Alterung vorgenommen. 12 am Markt erhältliche Klebebänder in Kombination mit 4 Substraten (3 PE-Folien und einem Sperrholz) wurden der beschleunigten Alterung und dem Versuch der Anfangshaftung bei niedrigen Temperaturen unterzogen.

Für die Untersuchungen der Klebeverbindungen kommen die nachfolgend aufgelisteten Verfahren zum Einsatz:

– 180° Schältest (Schälgeschwindigkeit 10 mm / Minute).
– Spontanhaftung bei einer Lufttemperatur von -5° C.
– Beschleunigte Alterung bei 65° C / 80% r.F..

Es wird unterschieden zwischen Referenzfall FS,m,R und Lastfall F S,m:

– Im Referenzfall wird die Schälkraft bei Normklima 23°C / 50% r.F. ermittelt.
– Die 2 Belastungsfälle sind Spontanhaftung und beschleunigte Alterung.

Nach Abschluss aller Untersuchungen sind die Ergebnisse des Referenzfalls FS,m,R dem jeweiligen Lastfall FS,m gegenüberzustellen und zu bewerten.

Um die Bewertung der Klebverbindungen unter Normbedingungen sowie die Dauerhaftigkeit der Verbindung und die Anfangshaftung bei niedrigen Lufttemperaturen zu beschreiben, wird die ND/A-Kennzeichnung eingeführt.

Im ersten Schritt der Kennzeichnung wird die Einteilung der Klebeverbindungen nach der Größe der messbaren Schälkraft FS,m,R unter Normbedingungen vorgenommen (Buchstabe in Bild 1). Anschließend folgt die Bewertung der Dauerhaftigkeit der Verbindung im Versuch der beschleunigten Alterung (erster Index in Bild 1). Der zweite Index der Kennzeichnung aus Bild 1 bewertet die Anfangshaftung der Verklebung bei niedrigen Lufttemperaturen (Restschälkraft der Verklebung bezogen auf den Referenzfall unter Normbedingungen).

In Bild 1 ist die ND/A-Kennzeichnung nach 120 Tagen beschleunigter Alterung für das Klebeband x in Kombination mit dem Substrat Sperrholz aus Bild 2 dargestellt.

Mit der Kennzeichnung steht dem Anwender ein praktikables Instrument zur Verfügung, um ein für seinen Verarbeitungsfall abgestimmtes Klebeband auszusuchen. Alle Klebebänder, die eine Eignung für eine dauerhaft luftdichte Verbindung für sich beanspruchen, sollten mit der vorgeschlagenen Kennzeichnung versehen sein.

Qualitätssicherung klebebasierter Verbindungstechnik für Luftdichtheitsschichten (Bericht F 2465) Forscher: Dr.-Ing. Anton Maas, Technische Universität München, Lehrstuhl für Bauphysik, Dipl.-Ing. Rolf Gross, Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e. V. (ZUB), Kassel

Bezugsadresse:
Informationszentrum Raum und Bau (IRB)
Nobelstraße 12
70567 Stuttgart

Weitere Informationen zur Bauforschungsförderung:
Guido Hagel
Förderung der Bauforschung im Referat II 13
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Deichmanns Aue 31-37, 53179 Bonn
Tel. +49 (0)1888 401 1482
Fax +49 (0)1888 401 1519

Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Die Bauabteilungen betreuen Bundesbauten im In- und Ausland. Die wissenschaftlichen Abteilungen beraten die Bundesregierung bei Aufgaben der Raumordnung, des Städtebaus, des Wohnungswesens und bei Grundsatzfragen des Bauwesens.

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