Die Genehmigung eines Freisetzungsversuchs für gentechnisch veränderten Weizen durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 24. November 2006 hat bei Gegnern der Gentechnik heftige Reaktionen hervorgerufen. Bio-Anbauverbände kritisieren nicht nur den Freisetzungsversuch an sich, sondern vor allem die Standortentscheidung.
Laut Genehmigung des BVL darf das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben auf einer Fläche von 1 200 m² zwei Jahre lang gentechnisch veränderte Weizenpflanzen anbauen. Gefordert werden mindestens 120 Meter Sicherheitsabstand zu anderen Weizenbeständen und 500 Meter Abstand zu den Genbankflächen des Instituts. Mantelsaaten aus Phacelia, ein Gerstenschlag sowie Gebüsch- und Baumstreifen sollen die Versuchfläche abschirmen.
Außerdem ist nach Angaben des BVL die Fläche engmaschig einzuzäunen und mit Vogelschutznetzen zu versehen, um eine Verschleppung von Weizenkörnern durch Tiere zu verhindern. Darüber hinaus sind Vorgaben zur Vernichtung der Ernterückstände und zur Bearbeitung der Versuchsfläche einzuhalten.
Die Pflanzen enthalten nach Angaben des BVL Gene von Gerste und Ackerbohnen, die den Rohproteingehalt neuer Weizensorten um 1,0 bis 1,5 Prozent erhöhen könnten.
Das Umweltinstitut München, das die Freilandversuche kritisierte, wies darauf hin, die Pflanzen seien auch resistent gegen ein bestimmtes Totalherbizid und gegen die Antibiotika Ampicillin und Streptomycin.
Weitere Kritiker sind trotz der vom BVL auferlegten Sicherheitsmaßnahmen empört, dass der Versuchsanbau in unmittelbarer Nähe zu Vermehrungsflächen der Genbank für Getreidesorten des Leibniz-Instituts stattfinden darf. In der Genbank werden alte Getreidesorten gelagert und vermehrt, die zur Erhaltung der genetischen Vielfalt von Bedeutung sind. Bioanbauverbände wie der Biokreis e.V. und Bioland befürchten, dass Verunreinigungen durch Pollenflug oder durch Eintrag von Tieren einen nicht wieder gut zu machenden Schaden anrichten könnten.




