Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sind strenge Auflagen für die Einhaltung von Mindestabständen zu Gewässern und anderen sensiblen Flächen einzuhalten. Landwirte und Lohnunternehmer, die gegen diese Regelungen verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Ein neues Computerprogramm bietet die Möglichkeit, die erforderlichen Mindestabstände zu berechnen. Der Abstandsmanager Pflanzenschutz kalkuliert für landwirtschaftliche Kulturen in Abhängigkeit wichtiger Parameter wie Relief, verwendete Düsen und eingesetzte Wirkstoffe den vorgeschriebenen Abstand zu den so genannten Nichtzielflächen. Zusätzlich bietet das Programm eine Abstandsoptimierung an. Nach Eingabe des konkreten Pflanzenschutzproblems werden die zugelassenen Präparate mit den geringsten Abstandsauflagen aufgelistet. Über eine Updatefunktion wird das Programm automatisch aktualisiert. Das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. entwickelte das Programm und erhielt mehrere Auszeichnungen dafür.
Interessierte finden das Programm unter www.aid.de, Rubrik Landwirtschaft oder direkt zum Download zum Preis von 12,50 EUR (inklusive Update-Funktion). Eine kostenlose Demoversion steht ebenfalls zur Verfügung.




