Förderung einer ressourcenschonenden und emissionsarmen Produktion von tierischen Erzeugnissen

Diese sollen unter Berücksichtigung der tierschutzrelevanten Rahmenbedingungen für alle Tierarten zu nachhaltigen Haltungs- und Produktionssystemen führen, in dem die Ressourceneffizienz in der Produktion tierischer Erzeugnisse erhöht wird oder die Belastungen für die Umwelt verringert werden.

Für die deutsche Landwirtschaft ist die Erzeugung tierischer Produkte von sehr großer Bedeutung. Regionale Schwerpunkte sind für diesen Produktionszweig kennzeichnend. Die Konzentration von intensiv tätigen Betrieben kann zu einer wirtschaftlich vorteilhaften Infrastruktur in den entsprechenden Gebieten führen. Die Tierhaltung verursacht aber zum Teil auch hohe Emissionen. Die Emissionen können die Boden- und Grundwasserqualität beeinflussen und zu Beeinträchtigungen der direkten Nachbarn und der Gemeinden führen. Hier sind beispielhaft direkte Emissionen aus den Ställen, aus Güllelagern und durch die Gülleausbringung zu nennen. Darüber hinaus ist die Tierhaltung eine nicht unerhebliche Ursache für Treibhausgasemissionen.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung macht es erforderlich, in diesem Bereich nach umfassenden standortangepassten und prozessorientierten Lösungen zu suchen. Durch Innovationen kann die Tierproduktion ihre Emissionen minimieren und effizienter wirtschaften. Dabei spielt die Einbindung dieser Innovationen in bestehende regionale Strukturen eine große Rolle. Eine nachhaltige Effizienzsteigerung dürfte auch die Akzeptanz der Tierhaltung in der Gesellschaft erhöhen.

Mit dem Programm zur Innovationsförderung des BMELV sollen Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützt werden. Es beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich des Wissenstransfers. Jährlich stehen hierfür mehr als 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowohl zum Programm zur Innovationsförderung als auch zu spezifischen Richtlinien sind auf der BLE-Homepage unter http://www.ble.de/innovationsfoerderung, Programm des BMELV, zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.

Für Fragen steht der Projektträger Innovationsförderung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerne zur Verfügung (Dr. Holger Stöppler-Zimmer: Tel. 02 28/ 99 68 45 -32 81; E-Mail: innovation@ble.de).

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Dr. Holger Stöppler-Zimmer idw

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