Farming 4.0: Bleibt der Landwirt auf der Strecke?

Mit Farming 4.0 kann die Landwirtschaft auch bei Verbrauchern punkten. Teilspezifische Flächenbearbeitungen von Aussaat, Düngung und Pflanzenschutzbehandlung, aber auch die Abfrage des Gesundheitsstatus von Milchkühen im Melkkarussell senken den Rohstoffeinsatz und erkennen Defizite beim Tierwohl. Doch das alleine ist noch nicht die Ebene des Farming 4.0. Mittlerweile gibt es mehr als 50 Farmmanagementsysteme, die aus allen Betriebszweigen Daten sammeln und zusammen führen.

Richtig spannend wird die Entwicklung, wenn die Daten den Hof verlassen. So könnte die Agrochemie anhand von Sensoren Mischungen, Abstandsregelungen und Spritzmengen an der Düse selbst steuern und Verantwortung übernehmen.

Am Landwirt vorbei, unterstrich der niederländische Ökonom Krijn Poppe von der Universität Wageningen. Seiner Ansicht nach sind die Daten an sich heute nicht mehr das Problem. Aber die Schnittstellen. Diese sind mit Kosten verbunden und können bei Überwindung der Barrieren einen Mehrwert für neue Dienstleister bieten.

Beispiel USA: Dort degradiere Monsanto seine Landwirte mit Sortenwahl und Anbauvorschriften zu Vertragsbauern. Landwirte haben sich als Reaktion darauf zum Farmers Business Network (FBN) zusammengeschlossen und führen Anbaudaten von mehr als zwei Millionen Hektar Fläche in einer Cloud zusammen. Google hat den Wert dieser Daten erkannt und das FBN für viele Millionen US-Dollar aufgekauft.

Bei einem weiteren amerikanischen Modell „Farmmobile“ werden Daten von Maschinen gesammelt und für Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Die Landwirte behalten dabei die Hoheit und erlauben die Nutzung ihrer Daten gegen Entgelt. Krijn Poppe ist aber skeptisch. Ertragsdaten alleine haben kaum Mehrwert. Der entstehe erst in Zusammenhang mit weiteren Informationen über beispielsweise Lagerbestände und Preisentwicklung. Diese Daten fallen aber nicht auf dem Betrieb an.

Daher stellt sich die Frage, ob die Landwirte beim Farming 4.0 neben einer Senkung der Arbeitskosten durch effiziente Inputnutzung auch anderweitig profitieren. Das allerdings blieb auf der Tagung offen.

Für unbequeme Klarheit sorgte hingegen Rechtsanwalt Dr. Christian Halm: Rechtlich geschützt sind nur personenbezogene Daten. Alle Maschinendaten fallen noch nicht einmal unter das Geschäftsgeheimnis. Die Grenze ist fließend, wenn der Lohnunternehmer mit dem Aufzeichnen des Arbeitseinsatzes der Maschinen für die Abrechnung auch das Pausenverhalten des Fahrers ablesen kann.

Die Agritechnica 2015 wird zeigen, wie ein Fahrzeugpark übergreifend anhand gesammelter Daten verfolgt werden kann. Dann sieht der Kunde, welcher Mähdrescher das Korn erntete, welcher Lkw es vom Feld transportierte, welche Mühle das Mehl erzeugte und welcher Bäcker das Brot buk. So gläsern wie die Landwirtschaft ist kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Der Rechtsrahmen jedoch hinkt der digitalen Integration hinterher.

Roland Krieg, www.aid.de

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