Saatgut des Genmais MON810 darf wieder vertrieben werden

Saatgut der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 darf in Deutschland wieder zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden. Dies entschied das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin, nachdem die Firma Monsanto als Inhaber der Inverkehrbringensgenehmigung einen vollständigen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Genmais-Anbaus vorgelegt hat.

Die Abgabe gentechnisch veränderten Saatguts an Landwirte (Inverkehrbringen) ist in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten einheitlich geregelt und bedarf einer Genehmigung. Für MON810 wurde für ganz Europa 1998 die Zulassung ausgesprochen. Der EU-Ministerrat beschloss im Juni 1999, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU durch Beobachtungsprogramme zu begleiten ist. In der Folge wurden Monitoringprogramme für neue Genehmigungen im Oktober 2003 obligatorisch. Gleichzeitig sahen die Änderungen vor, dass bestehende Genehmigungen ohne Monitoring bis zum 17. Oktober 2006 begrenzt werden. Im Zusammenspiel mit neueren EU-Regelungen wurde diese Verpflichtung zum Monitoring für Altgenehmigungen allerdings hinausgeschoben. Das BVL hatte Monsanto am 9. Mai 2007 dazu verpflichtet, schon ab 2008, also auch für den Übergangszeitraum bis zu einer Entscheidung über die beantragte Neuzulassung von MON810, ein der aktuellen EU-Rechtslage entsprechendes Monitoring durchzuführen. Das Unternehmen kommt dieser Aufforderung nun nach. Ein von Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereichter Eilantrag sowie eine Klage gegen den Bescheid des BVL wurden vom Unternehmen zurückgenommen.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In MON 810 wurde mit gentechnischen Verfahren ein Wirkstoff eingeführt, der spezifisch gegen bestimmte Schmetterlingsarten wie den Maiszünsler wirkt, der regional in Deutschland als Maisschädling auftritt.

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen Übereinkommens über die biologische Sicherheit organisiert das BVL für Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

Media Contact

Jochen Heimberg idw

Weitere Informationen:

http://www.bvl.bund.de

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