Blauzungenkrankheit breitet sich aus – Übertragung durch Insekten – Verordnung in Kraft

Sie verbietet m. E. die Verbringung von lebenden empfänglichen Tieren (Wiederkäuern) aus den Restriktionsgebieten (betroffen sind zahlreiche Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland) sowie die Verbringung von nach dem 1. Mai 2006 gewonnenen Samen, Eizellen und Embryonen aus diesen Gebieten. Ausnahmen unter Auflagen sind möglich für die Verbringung von Schlachttieren und für den Transit von Tieren.

Die Blauzungenkrankheit, die im August zum ersten Mal auch in Deutschland bei Schafen festgestellt wurde, wird nur von Insekten übertragen und nicht von Tier zu Tier. Eine Übertragung auf den Menschen ist bisher nicht bekannt. Erreger der Krankheit ist ein Virus, das von Stechmücken auf die Tiere übertragen wird.

Diese Blut saugenden Insekten nehmen das Virus mit dem Blut eines bereits infizierten Tieres auf. Dort vermehrt sich das Virus und wird beim nächsten Stechen auf weitere Tiere übertragen. Am meisten betroffen sind Lämmer und Schafe, während bei Rindern die Krankheitssymptome seltener zum Ausbruch kommen.

Die Tiere leiden unter Fieber. Es kommt zu inneren Blutungen und Ödembildungen infolge der Ansammlung von Flüssigkeiten im Gewebe an Lippen, Augenlidern und Ohren. Wegen mangelnder Sauerstoffsättigung des Blutes färben sich Maulbereich und Zunge blau – daher der Name der Krankheit. Geschwüre, häufiger Speichelfluss, Nasenausfluss, Lahmheiten und mitunter Aborte sind weitere Symptome der Krankheit.

Seit 2000 tritt die Blauzungenkrankheit in Südeuropa auf und breitet sich seitdem nach Norden hin aus. Transport und Handel mit infizierten Tieren beschleunigen die Ausbreitung. Zur Krankheitsvorbeugung gehören unbedingt die planmäßige Insektenbekämpfung, die Stallhaltung gefährdeter Bestände bei Nacht sowie in gefährdeten Ländern die aktive Immunisierung. Die Blauzungenkrankheit gehört in Deutschland zu den Anzeigepflichtigen Tierseuchen.

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