Deutschland hat globale Verantwortung für Buchenwaldökosysteme


Hessen hat durch FFH-Meldung die Weichen für den Schutz gestellt

Bonn, Frankenau 23. Oktober 2000: In den natürlicherweise von Buchenwäldern geprägten mitteleuropäischen Mittelgebirgslandschaften gibt es kein großes Schutzgebiet, das die Bewahrung und die ungelenkte Entwicklung von bodensauren Buchenwäldern (Luzulo-Fagetum) zum vorrangigen Ziel hat. Damit zeigt sich eine große Lücke hinsichtlich des Schutzes eines der bedeutendsten Ökosysteme in Europa.
„Deutschland hat eine globale Verantwortung für den Schutz von Buchenwaldökosystemen, da es im Zentrum des Weltareals der Buche liegt. Das mit 41,2 % waldreichste Bundesland Hessen könnte mit einem Schutzgebiet Kellerwald einen Beitrag zum Ausgleich dieses Defizits leisten,“ erklärte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, anlässlich seines heutigen Besuches im Kellerwald in Hessen. Ein Schutzgebiet Kellerwald stelle eine sinnvolle Ergänzung im Großschutzgebietssystem dar, da mit dem thüringischen Nationalpark Hainich ein anderer für Deutschland wichtiger Buchenwaldtyp (vorrangig Perlgras-Buchenwald) geschützt würde.

Die hohe Schutzwürdigkeit des Kellerwaldgebietes wurde in einer Reihe von fachlichen Stellungnahmen und Gutachten festgestellt. Die Besonderheit des Gebietes liegt in seiner großen Naturnähe. Das Gebiet verfügt mit 70 Prozent über ungewöhnlich hohe Laubholzanteile (die Buche hat hierbei sogar einen Anteil von 60 Prozent an der Gesamtholzbodenfläche). Neben dieser für ein über 5.700 ha großes geschlossenes Waldgebiet hervorragenden Baumartenzusammensetzung sind auch die Bestandsstrukturen besonders günstig. Der Altholzanteil liegt mit 37 Prozent deutlich über dem hessischen Landesdurchschnitt von 12 Prozent. Das große zusammenhängende Gebiet ist frei von Siedlungen und nicht durch Verkehrstrassen zerschnitten. Außerdem bestehen keine konkurrierenden Nutzungen, z.B. durch das Militär oder den Abbau von Bodenschätzen.

BfN-Präsident Vogtmann wies darauf hin, dass die hessische Landesregierung den Kellerwald im September 1998 als „Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung“ mit einer Größe von 5.724 ha vorgeschlagen habe. Mit dieser – im Rahmen der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erfolgten Meldung – habe sich das Land zum dauerhaften Schutz des Kellerwaldes als „Natura 2000-Gebiet“ verpflichtet und dabei ausdrücklich eine Überführung der naturnahen Ökosysteme in ihren natürlichen Zustand sowie eine Förderung der natürlichen Walddynamik mit einem allgemeinen Nutzungsverzicht festgelegt, sagte Hartmut Vogtmann in Frankenau. Der hessischen Regierung bleibe aufgrund der Meldung wenig Spielraum. Im Vordergrund der Schutzbemühungen solle die Wahrung und Förderung der herausragenden Naturgüter stehen. In diesem Zusammenhang sei die Förderung der natürlichen Dynamik im Sinne des Prozessschutzes von vorrangiger Bedeutung. Dazu sei die Einstellung der Bewirtschaftung auf der gesamten Fläche unabdingbar.

Vogtmann sieht in einer Ausweisung des Kellerwaldes als Nationalpark oder auch als Biosphärenreservat eine große ökonomische Chance für die Region. Denn beide Schutzformen seien für die Förderung der Regionalentwicklung, z.B. im Bereich Tourismus, ein geeigneter Impulsgeber. Das lehrten die Erfahrungen z.B. im Nationalpark Bayerischer Wald. In Anbetracht der hervorragenden Naturausstattung und der vom Land Hessen selbst festgesetzten Entwicklungsziele ist der Kellerwald für die Ausweisung als Nationalpark bestens geeignet.
Diese Ziele könnten möglicherweise auch durch ein Biosphärenreservat erreicht werden. Voraussetzung ist aber die Ausweisung eines großen Gebietes ohne Holznutzung, das eingebettet in ein nach den Kriterien des naturnahen Waldbaus bewirtschaftetes Großwaldgebiet ist. Ein durch die UNESCO anerkanntes Biosphärenreservat mit dem FFH-Gebiet als nutzungsfreier Kernzone wäre eine mögliche Alternative und würde auch die internationale Bedeutung dieser Region für den Schutz der mitteleuropäischen Buchenwälder unterstreichen.

„Es ist sehr schade, dass es immer noch Menschen gibt, die den Naturschutz gegen Arbeitsplätze oder wirtschaftliche Interessen ausspielen wollen. Dabei ist der moderne Naturschutz, der sich im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in 100 Jahren verändert hat, auch eine große ökonomische Chance. Naturschutz kann in den ländlichen Regionen zum Steigbügelhalter einer wirtschaftlichen Entwicklung werden. Sowohl die Landwirtschaft als auch die mittelständische Wirtschaft können vom Naturschutz profitieren. Die Modellregion Rügen mit ihrem Nationalpark und dem Biosphärenreservat ist dafür ein gutes Beispiel,“ sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Hartmut Vogtmann. Vogtmann regte an, dass neue Naturschutzgroßprojekte und ihre Vorteile künftig in sogenannten Mediationsverfahren den Menschen in den Regionen näher gebracht werden sollten. Damit könne sich das Verständnis für Naturschutzmaßnahmen erhöhen. Das Bundesamt für Naturschutz könne das Land in seiner Bemühungen unterstützen und bei der Moderation helfen, sagte der Präsident.

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Franz August Emde idw

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